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Serienbrandstiftung in Dresden: Kamera wurde 33-jähriger Täterin zum Verhängnis

Sie beteuert ihre Unschuld, doch die Indizien sind erdrückend. Eine Frau wurde nun für vier Brände in ihrem Wohnhaus in Dresden verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Am 3. Januar löschte die Feuerwehr zum vorerst letzten Mal im Keller eines Hauses am Birkwitzer Weg in Dresden. Eine 33-jährige Bewohnerin hat dort seit August 2022 mehrere Brände gelegt. Die Frau wurden nun am Amtsgericht Dresden verurteilt.
Am 3. Januar löschte die Feuerwehr zum vorerst letzten Mal im Keller eines Hauses am Birkwitzer Weg in Dresden. Eine 33-jährige Bewohnerin hat dort seit August 2022 mehrere Brände gelegt. Die Frau wurden nun am Amtsgericht Dresden verurteilt. © Roland Halkasch (Archiv)

Dresden. Fünf Monate lang hat eine Brandserie die rund 30 Bewohner eines Mehrfamilienhauses am Birkwitzer Weg in Atem gehalten. Im September 2022 und im Januar dieses Jahres waren sie gezwungen, für insgesamt rund zwölf Wochen in ein Hotel zu ziehen, weil durch die Kellerbrände Elektrokabel und Versorgungsleitungen zerstört worden waren.

Eine Vonovia-Mitarbeiterin bezifferte den Schaden nun auf knapp 300.000 Euro, allein die Hotelrechnung schlug demnach mit etwa 70.000 Euro zu Buche.

Am Freitag wurde die Täterin am Amtsgericht Dresden verurteilt, eine Nachbarin der Opfer. Die 33-jährige Claudia D. lebte seit 2021 mit ihrem Mann und ihren kleinen Zwillingen im selben Gebäude. Das Motiv für die gefährlichen Zündeleien konnte in der Beweisaufnahme jedoch nicht geklärt werden. Am ehesten denkbar ist wohl der Streit mit einer Nachbarin, der Wunsch, bald nach Bayern zu ziehen, wie sie es damals geplant hatte, oder auch Stress- beziehungsweise Frustrationsabbau.

Die Angeklagte war unmittelbar nach dem letzten Brand verhaftet worden. Videobilder einer heimlich installierten Polizeikamera zeigten sie als letzte am Tatort. Claudia D. war lediglich als Kleinkriminelle aufgefallen, ist 16-mal vor allem wegen Schwarzfahrens vorbestraft.

Im Prozess bestritt sie die Vorwürfe. Nachdem sie zum Auftakt Ende Juni geschwiegen hatte, meldete sie sich am Freitag spontan zu Wort und sagte: "Ich sitze jetzt seit sechs Monaten in Untersuchungshaft und verstehe es immer noch nicht." Beim ersten Großbrand Ende August sei sie selbst mit ihren Kindern aus dem Fenster evakuiert worden. Sie sei in der Folge oft in den Keller gegangen, um dort zu kontrollieren, weil sie Angst hatte, es könnte noch etwas Schlimmeres passieren, sagte sie.

Als Letzte am Tatort

Am Ende jedoch zählten für das Gericht und den Staatsanwalt die Videoaufnahmen, bei mindestens drei Bränden war sie aufgefallen. Beim letzten Brand war zu sehen, wie die Angeklagte nachmittags den Keller aufschließt, etwa vier Minuten darin verschwindet, dann herauskommt: Wenige Minuten später dringen dicke Rauchschwaden aus der Tür. Vor ihr sei lange niemand dort gewesen, nach ihr auch nicht. Die Tür war der einzige Zugang zum Tatort. Zu sehen ist außerdem, wie die 33-Jährige sich ihren Pullover über die Hand gezogen hat, als sie den Türknauf anfasst, wohl um keine Spuren zu hinterlassen. "Wir haben keine Zweifel", sagte Richter Thomas Hentschel, der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Laut Anklage soll die Frau am 30. August Papier im Treppenhaus angesteckt haben. Schon einen Tag später folgte ein großer Brand im Keller, wo Polstermöbel angezündet worden waren. Die Mieter konnten erst am 26. September in ihre Wohnungen zurückkehren – und schon am 29. September brannte ein Kinderwagen im Fahrradkeller. Am 2. Januar wurde in einem Kellerraum eine Bettdecke in Brand gesetzt und dann am 3. Januar Holzlatten.

Richter: "Wir sind voll überzeugt"

Das Gericht verurteilte die Angeklagte nun unter anderem wegen schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, wie vom Staatsanwalt beantragt. Eine der fünf vorgeworfenen Brandstiftungen sowie den Vorwurf, eine Nachbarin beleidigt zu haben, hatte das Gericht im Hinblick auf die Verurteilung eingestellt.

Ausführlich erklärte der Vorsitzende, dass die Kameraaufnahmen die Angeklagte bei drei Bränden am Tatort gezeigt hatten. Die Tatzeiten und vor allem die Vorgehensweise passten auch zu den anderen angeklagten Brandstiftungen: "Wir sind voll überzeugt."

Verteidiger Martin Eulenberger hatte das alles nicht überzeugt und daher Freispruch gefordert. Seine Mandantin habe in ihrem Leben nach der Heirat 2020 und den Zwillingen einen Halt gefunden.

Die 33-Jährige hatte die drei Sitzungstage sehr ruhig, beinahe unauffällig ertragen. Erst nach dem Schuldspruch, als die Wachtmeister sie zurück in den Haftkeller führen wollten, wurde sie plötzlich laut und rief, sie ertrage die Menschen in diesem Sitzungssaal nicht mehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagten droht nun auch der Widerruf einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, zu der sie 2020 am Amtsgericht Chemnitz wegen wiederholten Schwarzfahrens verurteilt worden war.