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Baby-Prozess: Urteil bleibt gültig

Die Bernstädterin, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, wollte vor den Bundesgerichtshof ziehen. Doch nun gibt es eine Wendung.

Von Anja Beutler
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Die Mutter des verstorbenen Babys mit ihrem Verteidiger vor dem Landgericht Görlitz.
Die Mutter des verstorbenen Babys mit ihrem Verteidiger vor dem Landgericht Görlitz. © Nikolai Schmidt

Die 20-Jährige Frau aus Bernstadt, die für den Tod ihres dreimonatigen Babys verantwortlich ist, zieht nun doch nicht vor den Bundesgerichtshof. Wie der Sprecher des Landgerichtes Görlitz, Jörg Küsgen, auf SZ-Anfrage mitteilte, habe die Frau den Antrag auf Revision in ihrem Fall zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichtes Görlitz seit dem 18. Mai rechtskräftig.

Das Landgericht Görlitz hatte die Frau nach mehreren, nichtöffentlichen Verhandlungstagen am 24. März zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil war nach Jugendstrafrecht ergangen, da die Bernstädterin als Heranwachsende gilt und ihr erhebliche Reifedefizite attestiert wurden.

Baby heftig geschüttelt

Trotz ihrer eigenen, teilweise widersprüchlichen Angaben, sah es die Kammer in dem Verfahren als erwiesen an, dass die Angeklagte am Vormittag des 17. Februar 2020 ihr drei Monate altes Kind derart heftig schüttelte, dass dieses an Hirnverletzungen vier Tage später im Krankenhaus verstarb. Mit mehreren speziellen gerichtsmedizinischen Gutachten hatte die Staatsanwaltschaft zu rekonstruieren versucht, wie es zum Tod des Säuglings kommen konnte und welche Verletzungen dafür ursächlich waren.

Da die junge Frau bereits seit Februar 2020 in Untersuchungshaft sitzt, wird ihr diese Haftzeit auf die Strafe angerechnet. Das Verfahren hatte sich nicht nur wegen der Corona-Einschränkungen hingezogen. Die Hauptverhandlung hatte ursprünglich im November 2020 begonnen, musste aber abgebrochen und neu aufgerollt werden - seit März stand sie erneut vor Gericht. Nach dem Urteil war ihr Verteidiger in Revision gegangen, bis zum Generalbundesanwalt sind die Unterlagen aber nie gekommen, wie die dortige Pressestelle bestätigte. Die Aufgabe des Bundesgerichtshofes wäre gewesen, das Verfahren auf Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten zu untersuchen.

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