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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Mord im Leipziger Auwald

Weil ein Mann seine Ex-Partnerin im Auwald ermordet hat, muss er lebenslang in Haft. Das Urteil des Landgerichts Leipzig wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigt. © Uli Deck/dpa

Mehr als drei Jahre nach dem Mord an einer jungen Mutter im Leipziger Auwald ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit (Az.: 5 StR 452/22). Der damals 31 Jahre alte Mann hatte seiner Ex-Freundin im April 2020 im Auwald aufgelauert, als sie mit ihrem Baby dort spazieren ging.

Mindestens zehnmal schlug er mit einem Hammer auf sie ein. Das Opfer starb zwei Tage später. Der Säugling blieb unverletzt. (dpa)

Anmerkung der Redaktion: Femiziden beziehungsweise Beziehungstaten geht oft Gewalt in Paarbeziehungen voraus. Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, erreichen Sie unter der Nummer 116 016 das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.

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