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Tödlicher Angriff im Auwald: Verteidigung legt Revision ein

Im Jahr 2020 wurde Myriam Z. im Leipziger Auwald brutal getötet. Letzte Woche urteilte das Landgericht auf lebenslange Haft. Nun kündigt der Verteidiger die Revision an.

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Im April 2020 suchten Polizeibeamte nach Spuren im Leipziger Auwald. Die 37-jährige Myriam Z. wurde hier überfallen und erlag kurz darauf ihren Verletzungen. Nach dem Urteil will die Verteidigung nun in Revision gehen.
Im April 2020 suchten Polizeibeamte nach Spuren im Leipziger Auwald. Die 37-jährige Myriam Z. wurde hier überfallen und erlag kurz darauf ihren Verletzungen. Nach dem Urteil will die Verteidigung nun in Revision gehen. © Archiv/Sebastian Willnow/dpa

Leipzig. Der Prozess um die Tötung einer jungen Mutter im Leipziger Auwald wird demnächst den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Der Verteidiger des Ex-Lebensgefährten des Opfers legte Revision gegen das Urteil ein, wie der Gerichtssprecher Johann Jagenlauf am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung" berichtet.

Das Landgericht Leipzig hatte den 32-Jährigen in der vergangenen Woche wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es folgte damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, verzichtete jedoch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seiner früheren Lebensgefährtin im April 2020 im Auwald aufgelauert und sie von hinten angegriffen hatte. Mindestens zehn Mal soll er mit einem Hammer auf ihren Kopf eingeschlagen haben, als sie gerade mit ihrem Baby spazieren ging. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Der Säugling blieb unverletzt.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und direkt nach der Verkündung des Gerichtsurteils angekündigt, Revision einzulegen. (dpa)

Dieser Text wurde am 3. März gegen 16 Uhr mit neuen Informationen aktualisiert.