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Schon wieder Bärlauch-Klau in Leipzigs Auwald

Die Polizei hat am Wochenende wieder zwei Menschen erwischt, die mehrere Säcke illegal mit Bärlauch befüllt haben. Der Pflanzendiebstahl ist längst kein Einzelfall mehr.

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Einen Strauß Bärlauch darf man in sächsischen Wäldern pflücken. Wenn es mehr wird, dann ist es Diebstahl.
Einen Strauß Bärlauch darf man in sächsischen Wäldern pflücken. Wenn es mehr wird, dann ist es Diebstahl. © Sebastian Willnow/dpa

Leipzig. Hat die Leipziger Bärlauch-Bande wieder zugeschlagen? Am Sonntagvormittag haben Polizisten in der Leutzscher Allee am Leipziger Auwald zwei Personen gestellt, die mehrere Säcke Wildpflanzen befüllt und zum Abtransport bereitgestellt hatten.

Wie Polizeisprecherin Maxi Böckel mitteilt, gehe man bei dem Fund von etwa 20 Kilogramm Bärlauch aus. Das ist vergleichsweise wenig, erst im Februar wurden 40 Säcke mit jeweils 20 bis 25 Kilogramm Gewicht sichergestellt.

Zudem sei die Pflanzenart dieses Mal noch nicht endgültig geklärt. Gegen die 15-jährige Deutsche sowie den 47-jährigen Iraker ermittele man den Angaben der Sprecherin zufolge wegen des Verstoßes gegen das Sächsische Waldgesetz.

Die Polizei habe zudem den Jagdpächter sowie Mitarbeiter des Stadtforstes über den Fund der vermutlichen Bärlauch-Diebe informiert. Wie hoch der dabei entstandene Schaden ist, konnte die Sprecherin am Montag nicht mitteilen.

Bärlauch wird immer wieder gestohlen

Die illegale Mitnahme von Bärlauch kommt in Sachsen durchaus häufiger vor. Zuletzt gab es mehrere Diebstähle der begehrten Pflanze - gerade in Leipzig. Und immer wieder wird dabei auch auf die bestehende Gesetzeslage hingewiesen: Wer privat größere Mengen - wie etwa Einkaufsbeutel oder Säcke - Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist immer eine Genehmigung erforderlich. Dies ist in der sogenannten „Handstraußregelung“ festgeschrieben.

Ganz billig sind Verstöße dagegen nicht: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die laut Paragraf 52 des Sächsischen Waldgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

Weil auch das manche Sammler nicht abzuschrecken scheint, greifen Waldbesitzer mitunter zu ungewöhnlichen Mitteln. Im April 2018 etwa zäunte ein privater Eigentümer in Maxen im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Stück Wald ein, um den Pflanzen-Klau dort zu unterbinden. (SZ/ehl/mja)