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30-er Schild statt Westumgehung

Auf der Königstraße in Lommatzsch wird die Geschwindigkeit reduziert. Doch reicht das als Lärmschutz aus?

Von Jürgen Müller
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Auf der Königstraße in Lommatzsch soll künftig aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde gelten.
Auf der Königstraße in Lommatzsch soll künftig aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde gelten. © Gerhard Schlechte

Lommatzsch. Anwohner der vor allem von schweren Lkw stark frequentierten Königstraße und Döbelner Straße haben einen kleinen Erfolg errungen. Auf dieser Ortsdurchfahrt, die auf engen Straßen mitten durch Lommatzsch führt, soll die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert werden. "Aufgrund von Bürgeranträgen zum Problem der Lärmbelästigung sowie eingereichter Anträge zur Schulwegsicherung erfolgte eine Prüfung der Problematik. Es wurde eine statistische Verkehrserhebung durch den Baulastträger durchgeführt. Unter Ansatz der Kennwerte der Verkehrserhebung erfolgte die rechnerische Ermittlung des Beurteilungspegels nach der Richtlinie Lärmschutz (RLS-90). Daraus war eine Verpflichtung zum straßenverkehrsrechtlichen Einschreiten ableitbar", heißt es dazu aus dem Bauamt.

Es sei daher angeordnet worden, in den genannten Bereichen die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Damit werde gleichzeitig der Herstellung der Schulwegsicherheit entsprochen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolge voraussichtlich Anfang März. Zu Deutsch: Dann werden die Schilder aufgestellt.

Die Sache hat aber mindestens einen Haken. Diese Anordnung ist bis zur Fertigstellung der „S 32 Ortsumgehung Lommatzsch“ gültig, also etwa ein Jahr. Dann müsse die Sache "neu bewertet" werden.

Offensichtlich liegen die Werte aber bei mehr als 70 Dezibel am Tag und mehr als 60 Dezibel nachts. Denn würden dies Werte aus den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm in reinen und allgemeinen Wohngebieten wie hier überschritten, müsse die Behörde einschreiten. Dabei würden die Beurteilungspegel grundsätzlich berechnet und nicht durch Messungen ermittelt, so die Behörde weiter.

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen seien nicht auf Grenzwerte fixiert. Es sei stets eine Gesamtbilanz vorzunehmen und die Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der Wohnbevölkerung gegenüber den Belangen des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer abzuwägen, heißt es aus dem Amt.

Zahlen werden nicht bekannt gegeben

Wie hoch die Verkehrs- und Lärmbelastung auf der Königstraße ist, kann oder will das zuständige Kreisverkehrsamt des Landratsamtes Meißen nicht sagen. Die durchgeführte statistische Verkehrserhebung sei mittels Verkehrserfassungsgerät, welches auf Radartechnologie mit bidirektionaler Erfassung basiere, erfolgt, heißt es von dort. Hierbei handele es sich nur um eine Kurzzeitmessung, in der Regel 14 Tage, was für eine verkehrsrechtliche Bewertung völlig ausreichend sei, aber nicht die offiziellen Verkehrsbelastungszahlen des Straßenbaulastträgers ersetze.

Zusätzlich hätten die in Lommatzsch eingesetzten Radargeräte kein von der Bundesanstalt für Straßenwesen zertifiziertes Detektor-System. "Deshalb werden die von unserer Behörde ermittelten Zahlen nicht öffentlich bekannt gegeben", so das Landratsamt.

Mehr als 4.000 Fahrzeuge pro Tag

Die Fahrzeuge gezählt haben allerdings die Bewohner der Königsstraße schon vor zwei Jahren. Und kamen an einem Tag im August innerhalb von 24 Stunden auf 620 40-Tonner, weitere 344 Lkw mit einem Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 20 Tonnen sowie 3.120 Pkw und Transporter.

Nicht nur für Bürgermeisterin Anita Maaß (FDP) ist deshalb klar, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutz allein nicht ausreicht. "Das Einzige, was helfen würden, den Verkehr und damit den Lärm drastisch zu reduzieren, wäre, den Schwerlastverkehr aus der Stadt herauszunehmen durch den Bau einer Westumgehung. Doch eine solche Straße hat es noch nicht einmal in den Landesverkehrswegeplan 2030 geschafft", sagt sie.

Und das wird sich wohl auch nicht ändern. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist der Auffassung, dass zwar eine Westumgehung die effektivste Möglichkeit wäre, die Königstraße und die Döbelner Straße von Verkehr und Lärm zu entlasten. Aber auch durch die Nordostumfahrung und die nun bald zu bauende Ostumfahrung der Staatsstraße 32 könnten akzeptable Ergebnisse erreicht werden. Immerhin: Diese Straße soll nun mit einem Jahr Verspätung gebaut werden.