Meißen
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Bürger sollen abstimmen: Wie gut ist der Meißner Einzelhandel?

Mit einer Abstimmung können die Meißner jetzt den Einzelhandel in Meißen bewerten. Sind Sie zufrieden? Gibt es Verbesserungsbedarf?

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Um zu zeigen, wie gut ihnen der Meißner Einzelhandel gefällt, können Bürger jetzt online oder analog abstimmen.
Um zu zeigen, wie gut ihnen der Meißner Einzelhandel gefällt, können Bürger jetzt online oder analog abstimmen. © Martin Förster

Meißen. Die Weihnachtszeit ist für viele Händler der entscheidende Höhepunkt des Geschäftsjahres. Viele Menschen greifen dafür auch auf Online-Dienste zurück, was für die Geschäfte vor Ort allerdings gravierende Folgen haben kann. In Meißen wurden 2023 rund 20 Geschäfte neu eröffnet, eine gute Bilanz, so eine Sprecherin der Stadt Meißen. Doch die Stadt will trotzdem mehr investieren, um den Handel weiter zu stärken.

So soll ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Grundlage sein für die Entwicklung und den Schutz bestehender Geschäfte in Meißen. Dafür ist die Meinung der Kunden gefragt. Bis zum 22. Dezember können Meißner, die regelmäßig oder ab und an in Meißen einkaufen gehen, an einer Befragung teilnehmen.

"Unser Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll Maßnahmen beschreiben, die zum Schutz des stationären Einzelhandels und zur weiteren Revitalisierung der Innenstadt beitragen", so Wirtschaftsförderer Marco Hanisch. "Dafür wollen wir herausfinden, welches die wesentlichen Versorgungsbereiche und Sortimente sind. Wer bei der Befragung mitmacht, hilft uns also, den Einzelhandelsstandort Meißen zu stärken und für die Zukunft optimal aufzustellen."

Bei dem Fragebogen werden Fragen nach der Nutzung der Teilnehmenden gestellt, aber auch wie zufrieden die Kunden mit den Angeboten sind. Mit insgesamt 14 Fragen soll die Bearbeitung auch nicht allzu lange dauern. Der Fragebogen kann online über die Seite www.mitdenken.sachsen.de ausgefüllt werden oder aber analog im Bürgerbüro und im Baudezernat, wo die Bögen ebenfalls ausliegen. Der ausgefüllte Bogen kann direkt wieder abgegeben, in die Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen oder per Post an die Adresse gesendet werden, die auf dem Fragebogen vermerkt ist. (SZ)