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Die Elternbeiträge steigen wieder

Die neuen Satzungen gelten ab 1. September. Die Stadt beruft sich auf weiter steigende Personal- und Sachkosten in den Meißner Kindereinrichtungen.

Von Harald Daßler
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Für die Betreuung ihrer lieben Kleinen in den Kindereinrichtungen der Stadt müssen Eltern ab 1. September tiefer in die Tasche greifen. So haben es die Stadträte jetzt mehrheitlich entschieden.
Für die Betreuung ihrer lieben Kleinen in den Kindereinrichtungen der Stadt müssen Eltern ab 1. September tiefer in die Tasche greifen. So haben es die Stadträte jetzt mehrheitlich entschieden. © Claudia Hübschmann

Meißen. Zwischen 9 und 22 Euro mehr im Monat müssen Eltern ab 1. September für einen Platz im Kindergarten bezahlen. In den ebenfalls nach der täglichen Betreuungszeit gestaffelten Tabellen für einen Platz in der Kinderkrippe werden zwischen 12 und 28 Euro mehr im Monat fällig. In den Horten steigen die monatlichen Elternbeiträge um 7 bis 11 Euro. Wie bisher müssen Eltern bzw. Alleinerziehende ab dem dritten Kind keinen Beitrag an die Stadt zahlen, wenn alle Kinder gleichzeitig eine Kindereinrichtung besuchen. Das sieht die neue Satzung der Stadt zur Erhebung von Elternbeiträgen vor, welche die Stadträte am Mittwochabend mehrheitlich beschlossen haben. Sechs Stadträte stimmten gegen die Satzungsänderung, ein Stadtrat enthielt sich.

Die Leiterin des städtischen Familienamtes Katrin Nestler hatte die höheren Elternbeiträge mit den aktuellen Kostenabrechnungen der Kitas und Horte in der Stadt begründet. Diese Abrechnungen werden jährlich in allen Einrichtungen – in kommunaler wie in freier Trägerschaft – ermittelt. Demnach betragen die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten für einen Platz in der Kinderkrippe im Monat 1.296,98 Euro. Vor einem Jahr waren es 1.235,36 Euro. In den Kindergärten waren 540,41 Euro pro Platz ermittelt worden – vor einem Jahr 514,73 Euro. Für die sechsstündige Betreuung im Hort legt das Familienamt monatlich 289,26 Euro an Personal- und Sachkosten für einen Platz zugrunde, 2020 waren es 273,69 Euro. Derzeit besuchen 561 Kinder städtische Kitas und 726 werden in städtischen Horten betreut. 873 Kinder haben einen Platz in einer Kindereinrichtung freier Träger. Tagespflegpersonen betreuen 39 Kinder.

Wie die Familienamtsleiterin vor den Stadträten weiter ausführte, bekommt die Stadt für einen Platz in einer Kindereinrichtung derzeit 3.033 Euro pro Jahr und Kind vom Freistaat Sachsen als Landeszuschuss. Das ist etwa ein Drittel der anfallenden Kosten. Für den Rest müssen Kommune und Eltern aufkommen. Das sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen regelt im Paragraf 15 die Höhe der Elternbeiträge. Demnach kann die Kommune zwischen 15 und 23 Prozent der anfallenden Kosten in der Krippe über Elternbeiträge einnehmen. Für die Betreuung im Kindergarten liegt der kommunale Spielraum zwischen 15 und 30 Prozent. Für die Hortbetreuung sieht das Gesetz höchstens 30 Prozent vor.

Kompromiss bei einem Prozent

Damit sich städtischer Anteil und Elternbeiträge im Meißner Haushalt die Waage halten, müssen jetzt rein rechnerisch 22 Prozent der Kosten für einen Krippenplatz sowie jeweils 30 Prozent der Kosten für einen Kindergarten- und für einen Hortplatz als Elternbeitrag gefordert werden. Im Kultur- und Sozialausschuss hatten sich die Stadträte im Vorfeld darauf geeinigt, den Elternbeitrag in den Kinderkrippen auf 21 Prozent zu begrenzen. Damit verzichtet die Stadt mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung ab 1. September – hochgerechnet auf ein Jahr – auf Einnahmen von etwa 94.000 Euro.

„Jede Gebührenerhöhung tut weh“, erklärte Linken-Fraktionschef Tilo Hellmann in der Debatte vor der Abstimmung. Er verwies zugleich darauf, dass seine Fraktion großen Anteil daran hatte, die ursprünglich im Bereich der Kinderkrippen vorgesehene Gebührenerhöhung abzuwehren. Die Vorstellungen seiner Fraktion zur Begrenzung der Belastung für die Eltern hätten Mindereinnahmen im Haushalt von 150.000 Euro zur Folge gehabt, informierte er. Wie er ankündigte, stimmen die drei Stadträte der Linken-Fraktion unterschiedlich ab. Er selbst werde sich enthalten.

„Erzieher ordentlich bezahlen“

Alexander Rost von der CDU/FB/FDP/U.L.M.-Großfraktion betonte, dass qualitativ gute Arbeit Geld kostet – das gilt auch für die Kindereinrichtungen in der Stadt. Er bedankte sich bei allen, die am Zustandekommen des Kompromisses mitgewirkt hatten. Der Stadtrat wies darauf hin, dass einkommensschwache Familien die Kita-Beiträge nicht zahlen müssen, weil das Landratsamt diese für sie übernimmt. Im Jahr 2020 betraf das 810 Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Meißen haben, wie eine Nachfrage der SZ im Rathaus ergab.

Im zurückliegenden Jahr stiegen die Preise für Kraftstoff, Gas, Wasser, Strom – während viele Familien infolge der Coronakrise weniger Geld zur Verfügung hätten, zum Beispiel durch Kurzarbeit, erklärte Oliver Eggert von der AfD-Fraktion, warum er auch die vorliegende Satzung als extreme Belastung sieht, gerade für diejenigen, die weniger verdienen. Dem könne seine Fraktion nicht zustimmen. Er schlug vor, an anderen Stellen einzusparen. AfD-Fraktionschef Thomas Kirste verwies auf die seit 2010 enorm gestiegenen Personalkosten innerhalb der Stadtverwaltung. Die Stadt könne Zuschüsse zur Sanierung der Johanneskirche oder Ausgaben für das beabsichtige Kunstwerk im Kreisel am Moritzburger Platz sparen. Als Thomas Kirste in diesem Zusammenhang auch Pläne zur Beleuchtung der Katzenstufen erwähnte, entgegnete OB Olaf Raschke (parteilos), dass dies längst vom Tisch ist, weil die Stadt andere Prioritäten gesetzt habe.

Die Stadt muss das Geld haben, um die Erzieher und Mitarbeiter in den Kindereinrichtungen und Horten ordentlich bezahlen zu können, erklärte der Chef der Großfraktion Martin Bahrmann. Er forderte die Verwaltung auf, künftig nach Lösungen zu suchen, wie die Belastung der Eltern noch gerechter verteilt werden kann. Damit meinte er vor allem diejenigen, die mit ihrem Einkommen knapp über den Grenzen liegen, ab denen das Landratsamt die Elternbeiträge übernimmt und an die Stadt Meißen bezahlt. Er schlug einen Korridor innerhalb der Beitragstabellen vor. Darin könnte das Verhältnis der prozentualen Anteile von Stadt und Eltern gesondert festgelegt werden.

Eine weitere Satzung regelt die Elternbeiträge im Hort der Kalkbergschule. Weil es sich um eine Schule mit Förderbedarf handelt, gelten hier besondere Bestimmungen. Die ab 1. September geltende neue Satzung legt den Elternanteil je Hortplatz auf 20 Prozent der aktuell ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten fest. Somit steigen die monatlichen Elternbeiträge je nach Betreuungszeit um 6 bis 8 Euro. Auch diese Satzung wurde bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung angenommen.