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Kommentar: Die Fallstricke der Überregulierung

An Tankstellen werden Gefahrgüter gehandelt. Eine regelmäßige Kontrolle der Anlagen und des Arbeitsschutzes ist richtig und wichtig. Doch die Regularien sind verwirrend und führen auch nicht zum Erfolg. Ein Kommentar.

Von Ines Mallek-Klein
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Tankstellen werden in Deutschland regelmäßig kontrolliert und das von ganz unterschiedlichen Institutionen.
Tankstellen werden in Deutschland regelmäßig kontrolliert und das von ganz unterschiedlichen Institutionen. © Matthias Schumann

Tankstellen zählen zur sensiblen Infrastruktur. Kein Wunder, lagern doch in den unterirdischen Tanks mehrere Tausend Liter Gefahrgut. Als solches gelten Benzin und Diesel nämlich, und zwar unabhängig von ihrem individuellen Mischungsverhältnis. Der Treibstoff, der hier verkauft wird, ist zudem wichtig, um das Land am Laufen zu halten. Entsprechend streng werden die Tankstellen kontrolliert. So will es der Gesetzgeber und deshalb geben sich die Kontrolleure bildlich gesprochen die Zapfpistole in die Hand.

Während die sächsische Landesdirektion für den Arbeitsschutz zuständig ist und Labore beauftragt, regelmäßig Treibstoffproben zu nehmen, überwacht der Zoll insbesondere bei Treibstoff, der aus dem Ausland kommt, seine Güte anhand der vorgelegten Frachtpapiere. Die technischen Anlagen wiederum müssen durch Experten von TÜV oder Dekra gecheckt werden, die die Ergebnisse an die Untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde melden.

Eine an sich sicher Sache. Und trotzdem, bei jeder fünften Tankstelle gibt es schwere technische Mängel, bei der zweiten immerhin Mängel, die binnen eines Jahres behoben werden müssen. Das wirft Fragen auf, gegenüber den Pächtern nach einem möglichen Investitionsstau, vor allem aber zu den staatlichen Regularien, die offenbar weder praktikabel noch wirksam sind. Wie sonst wäre die hohe Mängelquote zu erklären. Es scheint, als hätten wir uns auch hier in den Fallstricken der Überregulierung verfangen.