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Geldstrafe für linken Beleidiger

Der Angeklagte beleidigt einen Meißner Unternehmer übel und meint, dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Von Jürgen Müller
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Dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist, musste jetzt auch ein Mann aus Hamburg lernen.
Dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist, musste jetzt auch ein Mann aus Hamburg lernen. © dpa

Meißen. Pünktlich ist der Verteidiger im Meißner Amtsgericht. Er hat einen langen Anreiseweg hinter sich, kommt aus der Nähe von Hamburg. So wie sein Mandant. Vor wenigen Tagen hatte er noch mit ihm gesprochen, ein Gespräch in der Kanzlei vereinbart. Wer nicht kam, war sein Mandant. Auch in Meißen ist er nicht erschienen.

Erst beleidigt der 39-Jährige, der aus Meißen stammt, einen hiesigen Unternehmer übel. Der zeigt ihn wegen Beleidigung an. Der Beleidiger bekommt daraufhin einen Strafbefehl, soll 900 Euro zahlen. Doch den akzeptiert er nicht, geht in Einspruch. Seine Äußerungen, die er auf Facebook gemacht hatte, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, meint er. Vor der Gerichtsverhandlung drückt er sich dann aber, ist zu feige. Dabei hat doch ausgerechnet er den Geschädigten im Internet als “feige, rechte Ratte“ bezeichnet. In einem anderen Post schreibt er: „Der ist das Letzte, ich hasse dieses rechte A...loch."

Verhandelt werden kann trotzdem. Denn der Anwalt hat eine Vollmacht, kann seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Bei Einsprüchen gegen Strafbefehle ist eine Anwesenheit des Angeklagten nicht zwingend notwendig.

Nie ein Wort mit ihm gewechselt

Erschienen ist hingegen der Geschädigte, ein 52-jähriger selbstständiger Kaufmann aus Meißen. Er wundert sich, denn den Angeklagten hat er noch nie gesehen. „Ich kenne diesen Herrn nicht, auch auf Facebook sind wir nicht befreundet. Ich habe mit diesem Menschen noch nie ein Wort gewechselt“, sagt er. Auslöser war ein Beitrag im Internet, der sich mit den Opfern kommunistischer Gewaltherrschaft beschäftigte. Ein anderer Meißner Unternehmer und Linken-Stadtrat habe sich auf seiner Facebook-Seite darüber maßlos erregt.

An der Diskussion hat sich auch der Geschädigte beteiligt. Daraufhin wurde er von dem Angeklagten beleidigt. Die Posts seien nicht in einer geschlossenen Gruppe erfolgt, sondern seien öffentlich für jeden einsehbar gewesen, sagt er. „Ich poste auch auf Facebook, aber nicht auf diesem Niveau“, so der 52-Jährige.

Der Verteidiger versucht, den Zeugen in die rechte Ecke zu drängen. Wie er zu Pegida stehe, will er wissen. Damit habe er nichts am Hut. Und mit der AfD? Ja, der ursprünglichen AfD habe er mal nahe gestanden, sich auch mit dem Gedanken getragen, als Parteiloser für die AfD als Stadtrat zu kandidieren. Dann habe er aber die „Reißleine“ gezogen. Die ins Auge gefasste Kandidatur habe er nie öffentlich gemacht.

"Mit Missachtung kommentiert"

Für den Verteidiger ist das dennoch der „Beweis“, dass der Geschädigte nicht als Privatperson aufgetreten sei, sondern politische Ambitionen gehabt habe. „Und wir wissen ja auch, für welche Partei“, so der Anwalt. Die Äußerungen seines Mandanten seien im politischen Kontext erfolgt. Er habe den Beitrag „mit Missachtung kommentiert“. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagt er und fordert Freispruch.

Staatsanwaltschaft und Richter sehen das aber anders. Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu der Geldstrafe von 900 Euro. „Auch bei einem politischen Hintergrund muss es Grenzen geben, dürfen die Äußerungen nicht ehrlos sein. Wenn jemand politische Ambitionen hat, darf ihm nicht jeder alles an den Kopf werfen“, so der Richter. In den Posts sei es aus ausschließlich darum gegangen, den Zeugen in seiner Ehre herabzuwürdigen. Das sei jenseits der tolerierbaren Grenzen, nicht hinzunehmen und vor allem nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Beleidigungen werden für den Mann aus der Nähe von Hamburg nun teuer. Neben der Strafe muss er die Gerichtskosten und seinen Anwalt bezahlen. Und da schlagen schon die Reisekosten gehörig ins Kontor.

Gegen das Urteil kann der Angeklagte zwar Rechtsmittel einlegen. Ob das klug ist, ist allerdings eine andere Frage. Denn die Staatsanwaltschaft hat weitere Verfahren wegen Beleidigung gegen ihn vorläufig eingestellt, im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung in diesem Verfahren. Diese anderen Verfahren könnten dann wieder aufgenommen werden.