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Kreis Meißen: Mit Balkonkraftwerken lässt sich doch Geld verdienen

Sachsen-Energie möchte Besitzern von Kleinst-Solaranlagen eine Vergütung für ihren abgegebenen Strom auszahlen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Von Ulf Mallek
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Zwei Solarmodule für ein Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. 20 Prozent der vorhandenen Fördergelder in Sachsen sind bereits beantragt. Doch auch ohne Förderung gibt es jetzt Geld.
Zwei Solarmodule für ein Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. 20 Prozent der vorhandenen Fördergelder in Sachsen sind bereits beantragt. Doch auch ohne Förderung gibt es jetzt Geld. © dpa

Balkonkraftwerks-Besitzer kämpfen seit Dienstag tapfer mit den neuen Online-Formularen. Sie möchten gern eine Förderung von 300 Euro für ihre Klein-Solaranlage beantragen. Ergebnis: Nach wenigen Tagen ist bereits mehr als die erste der 6,5 Millionen Euro aufgebraucht (Stand: 31.08.2023). Noch verfügbar sind rund 18.000 Bewilligungen in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro. Die Beantragung der Förderung kann nach Abschluss des Vorhabens erfolgen, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage. Voraussetzung dafür ist: Eine Anmeldung sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch beim örtlichen Energieversorger. Aber auch das bedeutet wieder Kampf mit Online-Formularen.

Bisher gingen alle Balkonkraftwerker davon aus, dass sie nicht selbst verbrauchten Strom ihrem Energieversorger schenken müssen. Doch überraschend teilte der Versorger Sachsen-Energie sächsische.de jetzt mit, dass auch Balkonkraftwerker Anspruch auf eine Vergütung haben. Dazu heißt es: "Bei Erzeugung und gleichzeitig geringerem Verbrauch wird die nicht benötigte Energie in das öffentliche Netz eingespeist. Sachsen-Netze ist verpflichtet, diese Energie abzunehmen und soweit die Vergütungsvoraussetzungen (z. B. Anbringung an einem Wohngebäude) erfüllt sind, diese entsprechend zu vergüten (aktuell 8,2 Ct/kWh). Dazu muss der jeweilige Betreiber seine Bankverbindung sowie ein Foto der montierten Balkon-Photovoltaikanlage übermitteln."

Kämpfer für die Energiewende

Neben der festen Anbringung am Haus gibt es noch eine weitere Voraussetzung: Für das Balkonkraftwerk darf noch keine Förderung beantragt werden. Der Eigentümer kann also wählen: Entweder nehme ich die 300 Euro Förderung der Sächsischen Aufbaubank oder ich lasse mir meinen erzeugten Strom bezahlen. Was lohnt sich mehr? Kurzfristig vermutlich die Förderung. Wenn man von einer optimistischen ins Netz eingespeisten Jahresproduktion von 350 kWh pro Balkonkraftwerk ausgeht, dann sind das gerade mal 28,70 Euro. Nach reichlich zehn Jahren fleißigen Stromproduzierens wird die ausgezahlte Summe der Förderung gerade erst erreicht.

Die Bundesnetzagentur verweist darauf, dass Betreiber steckerfertiger PV-Anlagen (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz grundsätzlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen können wie Betreiber von großen Solaranlagen. Es seien grundsätzlich auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten. Nimmt der Betreiber die Einspeisevergütung in Anspruch, kümmert sich der Netzbetreiber zugleich um die Abnahme und Bilanzierung des eingespeisten Stroms. "Dieser wird zugunsten der EEG-Finanzierung am Strommarkt vermarktet und verdrängt dadurch konventionellen Strom." Der Balkonkraftwerker ist also ein Kämpfer für die Energiewende.

Auch wenn der Anlagenbetreiber seine Überschuss-Einspeisung dem Versorger schenkt, kann sein Strom vom Netzbetreiber über den EEG-Ausgleichsmechanismus abgenommen und bilanziert werden, so die Bundesnetzagentur. Seine Anlage wird der Einspeisevergütung zugeordnet und die Zahlung auf Wunsch des Anlagenbetreibers ausgeschlossen.

Wie beantrage ich eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

  • Den Antrag für die Einspeisevergütung von Balkonkraftwerken bei Sachsen-Netze gibt es hier.

  • Der Betreiber kann ein Foto und die Erklärung zur Auszahlung der Vergütung an Sachsen-Netze schicken [email protected]. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Vergütung durch den Versorger.
  • Alternativ kann der Balkonkraftwerker die Förderung von 300 Euro des Freistaates Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Der Antrag ist hier zu finden.