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Leserbrief: "Schikane auf der Altstadtbrücke"

Die Meißnerin Gabriele Kluge wurde auf der Altstadtbrücke von der Polizei gestoppt. Sie war mit dem Rad auf der falschen Seite unterwegs gewesen.

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Auch auf der stadtauswärtigen Seite (Archivfoto) wird der Radweg oft in falscher Richtung genutzt. Gabriele Kluge wurde auf der anderen Brückenseite erwischt.
Auch auf der stadtauswärtigen Seite (Archivfoto) wird der Radweg oft in falscher Richtung genutzt. Gabriele Kluge wurde auf der anderen Brückenseite erwischt. © Claudia Hübschmann

Am frühen Abend des 14. September 2023 fuhr ich in Meißen mit meinem Fahrrad auf der Altstadtbrücke stadtauswärts kommend auf der linken Seite des Fuß-Radweges, wo alle Räder beidseitig fahren. Am Ende der Brücke wurde ich von der Polizei angehalten, mit der Begründung, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Mir wurden 20 Euro abgenommen.

Laut Polizei wäre das Benutzen des gegenüberliegenden rechten Weges Pflicht gewesen. Er ist als Rad- und Fußweg ausgewiesen, gut für Radfahrer, die zum Bahnhof fahren. Meines Erachtens ist das Benutzen dieses Weges jedoch für Abbieger in die Zscheilaer Straße sehr gefährlich und umständlich, da an dieser Stelle immer ein hohes Verkehrsaufkommen besteht und man kaum über die Straße kommt. Selten ist die Straße frei. In der Regel kommt man bis zur Mitte der Straße und muss dann warten, bis der Gegenverkehr eine Lücke zulässt. Solange ist man wartend dem Verkehr aus beiden Seiten ausgesetzt.

Ich empfinde die Aktion der Polizei mit einem Strafgeld von 20 Euro als Schikane. Besteht doch durch das Befahren der Elbbrücke, so wie fast alle Radfahrer diese beidseitig nutzen, keinerlei Gefährdung. Der gegenläufige Radverkehr sollte endlich zugelassen werden. Das Ordnungsamt hatte eine Prüfung der Zulässigkeit des Radverkehrs in Gegenrichtung schon im letzten Jahr zugesagt, ein Ergebnis steht bis heute aus. Im Übrigen stand das Auto der Polizei auf dem Fußweg vor ehemals Drei Rosen. Somit hat selbst die Polizei eine Ordnungswidrigkeit begangen.

  • Leserbriefe sind die persönliche Meinung der Schreiber und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung der Redaktion. Bitte geben Sie bei Briefen, E-Mails und Faxen neben dem vollständigen Namen auch Anschrift und Telefonnummer an (werden nicht veröffentlicht). Wir behalten uns vor, Zuschriften sinnwahrend zu kürzen.
  • Meinungen senden Sie an: SZ Meißen, 01662 Meißen, Elbstraße 7 bzw. sz.meissen@sächsische.de

Hinweis der Redaktion: Das Befahren der Altstadtbrücke mit dem Fahrrad ist derzeit auf beiden Seiten (gemeinsamer Fuß- und Radweg) nur in Fahrtrichtung des Verkehrs erlaubt. Der Arbeitskreis "Radverkehr" hat sich in der Vergangenheit schon mehrmals mit dem Thema befasst (hier und hier). In der öffentlichen Sitzung des AK "Radverkehr" am 19. September soll das Problem erneut Gegenstand sein. Die Sitzung findet ab 16 Uhr im Beratungsraum (Markt 3, Zimmer 129) statt.