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Urteil für Verbrechen in Lommatzsch in letzter Minute

Am Landgericht fiel doch noch überraschend das Urteil im Verfahren um einen Überfall auf einen Unternehmer. Fast wäre der Prozess geplatzt.

Von Jürgen Müller
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Hier in der Königsstraße in Lommatzsch sollen sich die Verbrechen abgespielt haben. Jetzt gab es für zwei Angeklagte die Urteile.
Hier in der Königsstraße in Lommatzsch sollen sich die Verbrechen abgespielt haben. Jetzt gab es für zwei Angeklagte die Urteile. © Gerhard Schlechte

Lommatzsch/Dresden. Wunder gibt es immer wieder. Ein kleines Wunder war es auch, dass am Freitagabend doch noch ein Urteil wegen Verbrechen in Lommatzsch vor dem Dresdner Landgericht gefällt werden konnte. Das Verfahren drohte zu platzen, weil einer der Angeklagten noch am Donnerstag krank war. Zudem war ein wichtiger Zeuge nicht gekommen. Die Jugendkammer des Landgerichts musste aber am Freitag ein Urteil sprechen, ansonsten wäre das Verfahren geplatzt. Denn die Beisitzerin ist ab 1. November nicht mehr am Landgericht Dresden als Richterin tätig. Das Verfahren hätte in neuer Gerichtsbesetzung von vorn beginnen müssen.

Doch durch eine Art Wunderheilung war der Angeklagte am Freitag doch verhandlungsfähig. Auch der Zeuge, der bisher nicht ausfindig gemacht werden konnte, war plötzlich da. Und so konnte Richter Andreas Ziegel, der Vorsitzende der Jugendkammer, am Freitagabend kurz vor 18 Uhr das Urteil verkünden.

Den 23, 22 und 31 Jahre alten Angeklagten Sch., W. und F. wurde Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Raubes, schwerer räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen am 20. November 2018 in Lommatzsch einen Unternehmer in dessen Wohnung überfallen, erpresst und beraubt haben. Sie sollen den Mann nach Öffnen der Wohnungstür geschlagen, gewürgt und mit einer Axt bedroht haben. Anschließend zwangen sie ihn, mit seinem Fahrzeug Einrichtungsgegenstände wie ein Sofa, die sich in einer Wohnung eines Mieters seines Mehrfamilienhauses befanden und dem Angeklagten Sch. gehörten, in dessen Wohnung zu fahren. Zudem stahlen sie eine Drohne, eine Waschmaschine, Geld, ein Handy sowie Auto- und Wohnungsschlüssel. Anschließend sollen sie mit dem Geschädigten nach Tschechien gefahren sein und gedroht haben, ihn dort auszusetzen und sein Auto zu verkaufen. Erst als der Mann versprach, nicht zur Polizei zu gehen, kehrten sie um und ließen ihn frei, so die Anklage.

Dem mehrfach vorbestraften F. wurde zudem vorgeworfen, in Nossen einem 75-jährigen Mann mit vorgehaltenem Messer dessen Auto geraubt zu haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er teilweise mit bis zu 240 Kilometern pro Stunde fuhr, baute er schließlich in Döbeln einen Unfall und konnte festgenommen werden.

Am fünften Prozesstag wurde nach fast achtstündiger Verhandlung das Urteil gesprochen. Die Angeklagten F. und S. wurden wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Der 31-jährige S. erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Damit wurde die Mindeststrafe gerade mal um sechs Monate überschritten. Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre gefordert. Die relativ milde Strafe begründete der Vorsitzende Richter damit, dass F. von den Taten nichts gehabt habe, sondern lediglich einen "Freundschaftsdienst" für S. leistete.

Gerade noch so Jugendstrafrecht

Wesentlich besser kommt dagegen S. weg. Er, der in der Tatnacht 21 Jahre alt wurde, ist noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Er bekam drei Jahre und sechs Monate Jugendhaft. Allerdings wurde hier schon ein Urteil des Landgerichtes Chemnitz von zwei Jahren und sechs Monaten einbezogen. In das Chemnitzer Urteil wiederum wurden bereits zwei Haftstrafen ohne Bewährung vom Amtsgericht Freiberg einbezogen.

Er bekommt für die jetzigen Taten also nur ein Jahr "Nachschlag". Dabei ging das Gericht sogar deutlich über den Antrag der Staatsanwältin, die nur zwei Jahre und neun Monate gefordert hatte, hinaus. Ihm wurde wegen seiner Alkohol- und Drogensucht verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt.

"Wären die Taten nur ein paar Stunden später geschehen, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen", machte ihm der Richter deutlich. Er sieht in S. den Hauptschuldigen: "Sie waren der treibende Keil, es war Ihre Tat. Die beiden anderen haben nur mitgemacht", so Richter Ziegel.

Das Gericht ordnete für S. die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung zur Alkohol- und Drogentherapie an. Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Hält er die Entziehung und anschließende Therapie durch, gilt die Haftstrafe als vollständig verbüßt.

Entführung nicht sicher nachweisbar

Nicht sicher nachgewiesen werden konnte nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft die Entführung des Unternehmers nach Tschechien. So habe es an dem Auto des Geschädigten keine Spuren der Angeklagten auf der Fahrerseite gegeben. Rechtsanwalt Dr. Andreas Maier, der den Geschädigten als Nebenkläger vertrat, sah das anders: "Für mich ist kein Motiv erkennbar, warum sich mein Mandant das ausgedacht haben sollte", sagte er. Zudem sieht er die Folgen der Taten für seinen Mandanten, vor allem die psychischen Schäden, nicht ausreichend gewürdigt.

Das Verfahren gegen den Angeklagten W. wurde wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 400 Euro eingestellt. Er sei zwar dabei gewesen, habe aber nichts gemacht, allerdings die beiden anderen nicht an ihren Taten gehindert. Das Geld muss er an den geschädigten Unternehmer zahlen.

Auch das Verfahren wegen des Raubes des Autos gegen F. wurden im Hinblick auf die für die übrigen Taten und die damit verbundene hohe Straferwartung eingestellt.

Gegen die Urteile ist noch Revision möglich.