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Nach brutalem Überfall in Meißen: Staatsanwaltschaft klagt 22-Jährigen an

Ein bewaffneter Überfall, der sich im August 2023 in Meißen ereignete, soll demnächst in Dresden vor Gericht kommen. Ein 22-Jähriger hatte eine Zeitungsausträgerin überfallen.

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Symbolfoto: Ein junger Mann soll eine ältere Zeitungsausträgerin mit einem Messer bedroht und verletzt haben, um von ihr Geld zu erpressen.
Symbolfoto: Ein junger Mann soll eine ältere Zeitungsausträgerin mit einem Messer bedroht und verletzt haben, um von ihr Geld zu erpressen. © freier Fotograf

Meißen/Dresden. Ein bewaffneter Überfall aus dem vergangenen August soll demnächst vor dem Dresdner Landgericht verhandelt werden. Ein 22-jähriger Deutscher hatte am 12. August 2023 gegen 2.30 nachts eine Zeitungsausträgerin am Plossenweg nach einer Zigarette gefragt. Die 70-jährige Frau gab ihm diese, doch nachdem sie sich bereits einige Meter entfernt hatte, soll der Beschuldigte auf sie zugerannt sein und dabei ein Messer gezogen haben.

Der junge Mann soll die Frau mit der Waffe bedroht und Geld von ihr gefordert haben. Also sie laut um Hilfe schrie, soll er sie zu Boden gestoßen, sich auf sie gesetzt und mit dem Messer in ihre Richtung gestochert haben. Die Frau erlitt dabei unter anderem Schnittverletzungen an einer Hand und im Gesicht.

Damit nicht genug: Nachdem der Räuber den Zeitungswagen durchsuchte und dort kein Bargeld fand, soll er einen Arm um den Hals der Frau gelegt haben und sie mit vorgehaltenem Messer aufgefordert haben, zu ihrer Wohnung zu gehen und ihm dort Bargeld zu geben. So eingeschüchtert, ging die 70-Jährige mit dem Mann zu ihrer nahegelegenen Wohnung in Meißen.

Unter Einfluss von Alkohol und Cannabis

Als die beiden gegen 3 Uhr nachts am Wohnhaus der Frau ankamen, öffnete ihr Sohn die Haustür zum Wohnhaus. Die Frau konnte in den Hausflur fliehen, und auch der Räuber versuchte, sich mit Gewalt Zutritt zu verschaffen, indem er gegen die Tür drückte und seinen Fuß dazwischen stellte. Doch gemeinsam gelang es der Geschädigten und ihrem Sohn, den Eindringling aus der Haustür zu schieben. Dieser rannte danach weg - ohne Bargeld.

Der 22-Jährige wurde am 12. August 2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde noch am selben Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Mann ist geringfügig vorbestraft und hat zum Tatvorwurf bislang keine Angaben gemacht. Während der Tat soll er außerdem unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis gestanden haben.

Das Landgericht Dresden wird demnächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Auch ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht bestimmt. Dem Beschuldigten soll unter anderem erpresserischer Menschenraub, versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden. (SZ)