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Neue Straße mit Radweg wird in der Lommatzscher Pflege gebaut

Die Landesdirektion Sachsen genehmigt das Projekt zum Anschluss des Gebietes an die Autobahn. Auch für Schulkinder verbessert sich etwas.

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Straßenbau in der Lommatzscher Pflege. Demnächst wird auch an der S 85 südlich von Lommatzsch gebaut. Die neue Straße erhält auch einen Radweg.
Straßenbau in der Lommatzscher Pflege. Demnächst wird auch an der S 85 südlich von Lommatzsch gebaut. Die neue Straße erhält auch einen Radweg. © Sebastian Schultz

Lommatzsch. Die Landesdirektion Sachsen hat mit einem Planfeststellungsbeschluss vom 6. Dezember 2022 den Ausbau der S 85 südlich von Lommatzsch genehmigt. Die Planung schließt auch einen neuen Radweg ein. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

"Der Neubau des Radweges, der parallel zur S 85 nach Lommatzsch führen wird, freut mich ganz besonders", so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. "Die Strecke wird von Kindern und Jugendlichen als Schulweg genutzt. Durch einen separaten Radweg erhöht sich ihre Sicherheit im Straßenverkehr ganz wesentlich."
Geplant ist der grundhafte Ausbau der Straße auf einer Länge von 1.118 Metern. Die Fahrbahn wird einheitlich auf 6,50 Meter verbreitert, zusätzlich werden auf beiden Seiten 1,50 Meter breite Bankette (Standstreifen) angelegt.

Östlich der Ausbaustrecke wird ein asphaltierter Radweg angebaut. In der Ortslage Lommatzsch entsteht zusätzlich ein 79 Meter langer gemeinsamer Geh- und Radweg als Anschluss an den bereits vorhandenen Weg. Die Staatsstraße 85 ist für die regionale Wirtschaft von großer Bedeutung. Die Strecke zwischen Lommatzsch und dem Anbindepunkt an die B 101 dient insbesondere dem Anschluss der Lommatzscher Pflege, die aufgrund ihrer uralten Ackerbautradition auch Sachsens Kornkammer genannt wird, an das Netz der Bundesautobahnen A 4 und A 14.

Der geplante Ausbau stellt den Lückenschluss zwischen dem fertiggestellten Abschnitt der S 85 im Zuge der Südumfahrung Lommatzsch (S 32) und dem bereits geplanten Abschnitt der S 85 bei Mertitz dar. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet. (SZ)