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Vor Gericht in Meißen: Ein Stalker aus Moritzburg belästigte zwei Frauen

Ein 62-Jähriger lauerte seiner ehemaligen Verlobten auf und schrieb ihr Dutzende Nachrichten. Er mähte sogar ungefragt ihren Rasen.

Von Martin Skurt
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Am Meißner Amtsgericht wurde der Fall eines Stalkers behandelt, der schon in der Vergangenheit auffällig wurde.
Am Meißner Amtsgericht wurde der Fall eines Stalkers behandelt, der schon in der Vergangenheit auffällig wurde. ©  Claudia Hübschmann (Symbolbild)

Meißen. Der Angeklagte, der im Meißner Amtsgericht gesessen hat, war kein Unbekannter. Schon 2019 und 2020 musste sich der 62-Jährige vor dem Dresdner Amtsgericht wegen Nachstellung und Bedrohung verantworten. Die Klägerin war damals dieselbe wie in diesem Jahr: seine ehemalige Verlobte aus Coswig.

Damals wurde ihm vorgeworfen, dass er ihr ungefragt mehrere Nachrichten geschrieben habe, ihr an der Wohnungstür aufgelauert sei, sowie ihr Blumengeschenke überreicht habe. Der Mann konnte sie wohl nicht gehen lassen, sei krankhaft eifersüchtig gewesen. Er hätte immer wieder die Nähe zu seiner ehemaligen Verlobten gesucht, obwohl diese ein gerichtliches Kontakt- und Näherungsverbot erwirkt hatte.

Am Meißner Gericht wurden nun ähnliche Fälle verhandelt, allerdings mit zwei Nebenklägerinnen, vertreten durch die Verteidigerin. Die Geschädigten waren aus Selbstschutz nicht anwesend, wie die Richterin betonte. Sie wollen dem Beschuldigten aus dem Weg gehen. Beide Frauen litten unter Panikattacken und Angstzuständen. Eine bekam Schlafstörungen, die andere Bluthochdruck.

"Ich werde zum Mörder"

Die einstündige Verhandlung bestand fast nur aus der Verlesung der Anklageschriften. So soll er seine ehemalige Verlobte in Coswig Ende 2019 gewürgt haben, sodass sie kaum noch Luft bekamt. Er drohte ihr damit: Wenn sie schreie, bekomme sie einen Schlag ins Genick. Dann sei sie tot. Dieselbe Frau belästigte er noch weiter von Januar bis März und Mai bis November 2020. Er leuchtete mit einem Laser-Pointer ins Schlafzimmer, klingelte regelmäßig an ihrer Wohnungstür oder schrieb ihr ungefragt SMS. Er lauerte ihr auch auf Parkplätzen in Coswig auf, unter anderem vor dem Fitnesscenter Olympia Coswig.

Ab Mai betrat der Angeklagte mehrmals den Garten der Geschädigten in Coswig. Er pflanzte, mähte den Rasen und stellte häufiger Schilder mit Botschaften auf. So zum Beispiel diese: "Schön, dass du da bist" oder "Verzeih mir bitte, ich schäme mich dafür". Immer wieder verhielt er sich widersprüchlich. So entschuldigte sich der Mann erst bei der Coswigerin, ein paar Tage späte beleidigte er sie als die "Nutte von Moritzburg". Er würde sie alle machen. "Ich werde zum Mörder." Und: "Ich liebe dich abgöttisch."

Einer Meißnerin solle er Ähnliches angetan haben. Bei ihr beteuerte er aber, dass er gar nicht wisse, wo sie wohne. Sie wollte doch Kontakt zu ihm und hätte ihn sogar auf der Arbeit besucht. "Ich will nichts von ihr." Angeblich hätte sie ihm gesagt, er solle mit seiner Ex-Verlobten Schluss machen soll. Der Angeklagte meint, mit der Coswigerin sei angeblich alles wieder in Ordnung. Seit den Vorfällen im Jahr 2020 habe er weder seine ehemalige Verlobte noch die Frau aus Meißen gesehen und sei nicht mehr straffällig geworden.

Angeklagter erhält nur geringe Strafe

Der Angeklagte wohnt derzeit in Moritzburg. Sein Einkommen speist sich aus Bürgergeld und einem Minijob von 520 Euro in einem Restaurant. Der gelernte Gastrofachmann habe Schulden bei der Agentur für Arbeit und beim Gericht wegen des Dresdner Verfahrens. Beides muss er monatlich abstottern. Um Geld zu sparen, lebt er zudem in einem Moritzburger Gartenhaus.

Im Dresdner Verfahren erhielt der in Hoyerswerda Geborene eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und eine Bewährungszeit von drei Jahren. Letztere läuft erst im Dezember 2023 aus. Er habe sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer gemeldet und auch die auferlegte gemeinnützige Arbeit vollständig erledigt.

Die bisher positive Bewährungszeit, der fehlende Kontakt zu den Geschädigten sowie das Datum der Vorfälle hat die Richterin dazu veranlasst, das Verfahren vorläufig einzustellen – mit Auflagen. Zu diesem Beschluss kam sie nach einem Rechtsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte soll jeweils 500 Euro an die Nebenklägerinnen zahlen. Eine vergleichsweise geringe Strafe. Die Richterin betont aber, es gehe den Klägerinnen um ein Zeichen, sie wollten mit dem langjährigen Verfahren endlich abschließen.