Nicht mehr lange, dann ist wieder in Dauerschleife "All I Want for Christmas is you", "Let it Snow" oder "Last Christmas" aus den Boxen der Weihnachtsmärkte zu hören. Oder diesmal vielleicht auch nicht? Denn für die Musik müssen die Veranstalter eine Gebühr bezahlen. Sie ist an die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" - kurz Gema - zu bezahlen. Die Gema kümmert sich darum, dass die Urheber der Musik angemessen entlohnt werden. Derzeit beklagen Städte allerdings eine drastische Preiserhöhung.
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