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Gemeinde Moritzburg verliert Campingplatz-Streit

Das Urteil hatte sich beim Gerichtstermin vor knapp vier Wochen angekündigt. Wie es nun weitergeht, sollen die Gemeinderäte am kommenden Montag entscheiden.

Von Sven Görner
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Diese beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz am Oberen Waldteich in Boxdorf spielen die entscheidende Rolle beim Streit zwischen der Gemeinde und dem langjährigen Pächter.
Diese beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz am Oberen Waldteich in Boxdorf spielen die entscheidende Rolle beim Streit zwischen der Gemeinde und dem langjährigen Pächter. © Matthias Schumann

Boxdorf. Es war eine Niederlage mit Ansage. Einen Tag vor dem Termin am Amtsgericht am 22. März hatte Richterin Dr. Kroschel der Gemeinde als Klägerin und Steffen und Margitta Martin als Beklagte eine sogenannte Verfügung zugeschickt. Diese besaß zwar keine Rechtskraft, zeigte aber deutlich auf, wie die Richterin den Fall bewertet. Nach ihrer Auffassung war die Kündigung durch den Pächter zum Jahresende 2020 rechtmäßig erfolgt. Von dieser Position ließ sie sich auch nicht durch die Argumentation der Anwältin der Gemeinde abbringen. Moritzburgs Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) bedauerte, dass die von der Gemeinde genannten Zeugen nicht geladen und gehört wurden.

Die nun erfolgte Urteilsverkündung hielt dann auch keine Überraschung mehr parat. Die Richterin wies die Klage der Gemeinde Moritzburg ab, womit diese nun nicht nur keinen Pächter für den Campingplatz am Oberen Waldteich in Boxdorf hat, sondern auch den ausstehenden Pachtzins für 2021 in Höhe von 15.338,75 Euro nicht bekommt. Denn aus Sicht der Richterin war die Kündigung durch die Pächter zum 31. Dezember 2020 gerechtfertigt.

Dreh- und Angelpunkt des Streites waren die beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz. Eines für Fahrzeuge und eines für Fußgänger. Beide dienen auch als Zugang zum Froschcafé, das sich nicht auf dem Campingplatz-Areal befindet. Im Herbst 2020 war Streit darüber entbrannt, ob dieses offen gehalten werden müsse, wie es bis dahin über Jahre der Fall war. Die Gemeinde hatte das von Pächter Martin gefordert mit dem Hinweis, dass es ein öffentlich gewidmeter Weg sei. Die Richterin sah das anders. Denn, der im Pachtvertrag zu gewährleistende freie Zugang zum Campingplatzgelände sei auch über andere Wege möglich.

Campingplatz und Gaststätte sind über eine gemeinsame Zufahrt erreichbar.
Campingplatz und Gaststätte sind über eine gemeinsame Zufahrt erreichbar. © Matthias Schumann

Zudem war der Pächter laut dem 1998 mit der Gemeinde Reichenberg abgeschlossenen und 2013 mit Moritzburg verlängerten Pachtvertrag für die Pflege und Unterhaltung sämtlicher Wege innerhalb des Pachtobjektes verantwortlich. „Die Wege sind nicht öffentlich zugänglich, die Verkehrssicherungspflicht obliegt daher dem Pächter allein“, heißt es darin. Das gilt nach Auffassung der Richterin auch für den strittigen Bereich mit den beiden Toren.

Daran ändert auch nichts, dass die Zufahrt zum Campingplatz im Bauantrag für das Froschcafé als Zuwegung für die Gaststätte genannt wird, die sich außerhalb des Pachtgeländes befindet. Mit einem Vertrag war 1999 zwischen den Beklagten und den Betreibern des Froschcafés - dem inzwischen verstorbenen Sohn der Martins und seiner Partnerin - die Nutzung des Weges als rechtlich gesicherte Zufahrt geregelt worden. Allerdings ohne Einbeziehung der Gemeinde. Diese hatte, der in einer separaten Vereinbarung mit den Gastättenbetreibern, der Nutzung zugestimmt. „Lediglich ein dreiseitiger Vertrag zwischen der Klägerin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Verpächter, den Beklagten als Pächter und dem Betreiber des Frosch-Kaffees als Dritten würde sich auf den Umfang, der von der Klägerin nach dem Pachtvertrag geschuldeten Nutzungsüberlassung, auswirken“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Nach der Kündigung des Vertrages am 15. Dezember 2020 hatte die Gemeinde den Pächter aufgefordert, das Tor bis zum 22. Dezember zu öffnen. Ansonsten werde man das Tor als Grundstückseigentümer entfernen lassen. Für die Richterin habe die Gemeinde damit deutlich gemacht, dass sie zu keinen weiteren Gesprächen bereit war. Zudem hätte sie das Tor gar nicht abbauen dürfen. Diese Drohung rechtfertige die fristlose Kündigung des Pächters vom 24. Dezember 2020.Am Montag sollen die Gemeinderäte entscheiden, ob die Gemeinde gegen das Urteil in Berufung geht. Für die auf dem Platz verbliebenen Campingfreunde dürfte allerdings wichtiger sein, wie es perspektivisch mit dem Platz weitergeht. Auch das müssen letztlich die Räte beraten und beschließen.