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Waffenhersteller: Polizei Sachsen nicht von Gewehr-Urteil betroffen

Ein Patentstreit zwischen zwei Rüstungsfirmen über Sturmgewehre sorgt für Unruhe bei Sachsens Polizei. Doch laut Hersteller ist die gar nicht betroffen.

Von Karin Schlottmann
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Um dieses Sturmgewehr CR233 der Firma Haenel gibt es einen Patentstreit.
Um dieses Sturmgewehr CR233 der Firma Haenel gibt es einen Patentstreit. © Wolf von Dewitz/dpa

Dresden. Nachdem ein Gericht eine Patentverletzung bei einem Produkt des Waffenherstellers C.G. Haenel bestätigt hat, muss die Firma nach eigener Aussage nur wenige Gewehre zurückrufen. Sowohl die Polizei Sachsen als auch die Polizei Hamburg nutzten "bis auf wenige Ausnahmen" ein Modell, das ab April 2018 gefertigt wurde und daher nicht vom Urteil betroffen sei, teilte die Thüringer Waffenschmiede am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) über die Reaktion der Firma berichtet.

Schon am Donnerstag hatte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) angekündigt, die für die Landespolizei angeschafften bis zu 2.200 Waffen weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben zu wollen. Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil in einem Patentstreit zwischen zwei Rüstungsfirmen habe in erster Linie Konsequenzen für gewerbliche Kunden, jedoch nicht für die Polizei. "Sie bleibt jederzeit einsatzfähig", schrieb Schuster am Donnerstag auf Twitter.

Gleichlautend äußerte sich der sächsische Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa. Es sei ihm ausgesprochen wichtig, dass "die Kolleginnen und Kollegen weiter in der Lage sind, in lebensbedrohlichen Einsatzlagen solche Waffen einsetzen zu können", sagte er am Rande eines Neujahrsempfanges im Landtag zu Medienvertretern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor zwei Wochen entschieden, dass der Thüringer Waffenproduzent Haenel das Gewehr CR 223 künftig nicht mehr herstellen und vertreiben dürfe. Alle noch im Besitz des Unternehmens befindlichen Waffen dieser Kategorie müssten vernichtet werden. Gewerbliche Kunden seien aufzufordern, gegen eine Entschädigung bereits gelieferte Gewehre zurückzugeben. Zunächst war man davon ausgegangen, dass auch Sachsens Polizei von dem Urteil betroffen ist.

Streit um Haenel-Gewehre: Bei lebensbedrohlichen Lagen im Einsatz

Das Innenministerium selbst ist in diesen Rechtsstreit nicht involviert, muss nun aber die Folgen des Urteils für die Polizei prüfen. Ein nächster Schritt sind jetzt Verhandlungen mit der Herstellerfirma im thüringischen Suhl. Auch eine Ersatzlösung wird geprüft.

Der Kläger, das Rüstungsunternehmen Heckler und Koch, hatte bemängelt, dass sein Konkurrent aus Thüringen ein Patent für ein Waffenteil verletzt habe. Es betrifft die Nutzung der Waffe unter Wasser. Das Gericht gab der Klage statt.

Das Ministerium will sich mit Blick auf künftige Vergabeverfahren für den Kauf von Ersatzwaffen nicht zu den Kosten äußern. Die Gewerkschaft der Polizei fordert das Ministerium auf, eine Lösung zu finden, die die Einsatzfähigkeit der Beamten sicher stellt, wie der Landesvorsitzende Jan Krumlovsky sagte.

Bei den Waffen handelt es sich um Lang-Distanzwaffen, die in lebensbedrohlichen Lagen wie bei Amokläufen oder Geiselnahmen eingesetzt werden. (mit dpa)