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Gesetzentwurf nennt Höhe des neuen Bürgergelds

Ab 2023 plant die Ampelkoalition, Hartz-IV-Zahlungen durch ein neues Bürgergeld zu ersetzen. Nun nennt ein Entwurf erstmals die neuen Regelsätze.

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Hartz-IV ist ein Auslaufmodell
Hartz-IV ist ein Auslaufmodell ©  dpa/Ralf Hirschberger

Berlin. Der Regelsatz für das von der Ampelkoalition geplante Bürgergeld soll einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zufolge 502 Euro monatlich betragen. Damit würden die bisherigen Hartz-IV-Sätze zum 1. Januar 2023 um 53 Euro erhöht, berichtete das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (RND, Samstag) unter Berufung auf den ihm vorliegenden Gesetzentwurf.

Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dem Evangelischen Pressedienst, der Entwurf befinde sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Die vom Ministerium angestrebte Höhe des Bürgergelds könne sich noch ändern.

Die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP hatten am vergangenen Wochenende im Rahmen ihres dritten Entlastungspakets angesichts der hohen Inflation und steigender Energiepreise beschlossen, bei der Berechnung des geplanten Bürgergeldes die Inflationsrate stärker zu berücksichtigen. Das Bürgergeld soll die Hartz-IV-Leistungen im kommenden Jahr ablösen.

Laut RND-Bericht soll die Anpassung der Regelsätze künftig in zwei Schritten erfolgen. Im ersten Schritt werden die Regelsätze wie bisher auch mithilfe eines Mischindexes fortgeschrieben, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sehe vor, in einem zweiten Schritt zusätzlich die zu erwartende künftige Inflation einzubeziehen.

Laut RND sieht der Gesetzentwurf auch Erhöhungen für weitere Bezugsberechtigte vor: So sollen volljährige Partner künftig 451 Euro bekommen, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro, 6- bis 13-Jährige 348 Euro und bis zu 5-Jährige 318 Euro. (epd)