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AfD-Kandidaten im Staatsdienst müssen mit Disziplinarverfahren rechnen

Sachsens Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Dies kann im Einzelfall Folgen für Parteifunktionäre mit Beamtenstatus haben. Die Partei will gegen die Entscheidung klagen.

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Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hatte den Landesverband der AfD in Sachsen am vergangenen Freitag entsprechend eingestuft. Dagegen will die Partei mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgehen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hatte den Landesverband der AfD in Sachsen am vergangenen Freitag entsprechend eingestuft. Dagegen will die Partei mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgehen. © dpa

Dresden. Die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei kann im Einzelfall berufliche Folgen haben für Parteifunktionäre und Kandidaten im Staatsdienst. Alle Beamte unterliegen einer gesetzlich verankerten Pflicht zur Verfassungstreue, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage mit. Sie müssten durch ihr gesamtes Verhalten für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Allerdings reiche die bloße Mitgliedschaft in einer behördlich als verfassungsfeindlich eingestuften Partei nicht aus, um einen Verstoß gegen diese Treuepflicht anzunehmen.

Bei einer aktiven Tätigkeit für die AfD könne jedoch eine Grenze überschritten sein und disziplinarrechtliche Konsequenzen auslösen, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. "Dies wird bei der Übernahme von Parteiämtern und Wahlkandidaturen angenommen."

AfD will gegen Einstufung klagen

Nach Ansicht von Juristen muss der Dienstherr jeden Fall einzeln prüfen. Danach ist selbst eine Parlaments- oder Stadtrats-Kandidatur eines Beamten auf einer AfD-Liste für sich allein genommen nur ein Indiz für einen Verstoß gegen die Verfassungstreue. In einem Disziplinarverfahren müssten weitere Hinweise hinzukommen, wie beispielsweise eine Parteitagsrede mit völkischem Inhalt oder rassistische Kommentare in den sozialen Netzwerken. Beamte, die bereits einem Parlament angehören, könnten sich auf die freie Mandatsausübung berufen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hatte den Landesverband der AfD in Sachsen am vergangenen Freitag entsprechend eingestuft. Bereits zuvor war das in Thüringen und Sachsen-Anhalt geschehen. Das ermöglicht dem Verfassungsschutz, schärfere nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, etwa Observation oder unter Umständen auch das Abhören von Telefonen.

Die sächsische AfD erwägt eine Klage gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Man werde mit hoher Wahrscheinlichkeit juristische Schritte unternehmen, war am Montag aus Kreisen der Landtagsfraktion zu vernehmen. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. (SZ/dpa)