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Verfassungsschutz stuft AfD Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch" ein

Nach vierjähriger Beobachtung und intensiver Prüfung hat der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremistisch eingestuft. Landeschef Jörg Urban sieht das Gutachten als wahltaktisches Mittel.

Von Annette Binninger & Erik Geipel
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Der sächsischen Landesverband der AfD wurde vom Verfassungsschutz Sachsen als rechtsextrem eingestuft. Der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban (li.) und AfD-Bundeschef Tino Chrupalla sehen das anders.
Der sächsischen Landesverband der AfD wurde vom Verfassungsschutz Sachsen als rechtsextrem eingestuft. Der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban (li.) und AfD-Bundeschef Tino Chrupalla sehen das anders. © Sebastian Willnow/dpa

Dresden. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat nach einem vierjährigen Prüfprozess den Landesverband Sachsen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) als rechtsextremistisch eingestuft. "An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr", erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, am Freitag in Dresden.

Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. In Sachsen war die AfD zunächst ein Prüffall, seit Februar 2021 ein Verdachtsfall. Nun wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Dabei können auch nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen.

In einem 134-seitigen Gutachten habe man eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen vor allem hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände gesammelt, teilte Christian mit. "Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt."

Es sei eine "aktive Arbeit gegen die politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland" feststellbar. Die Islamfeindlichkeit des AfD-Landesverbandes drücke sich insbesondere dadurch aus, dass männliche Migranten aus dem arabischen Raum mit einer drastischen, angsteinflößenden Wortwahl pauschal als "importierte Killer", "Messer-Migranten", "vergewaltigende, mordende und plündernde Invasoren" oder "Rapefugees" öffentlich diffamiert und diskriminiert würden.

AfD verfolgt Politik des "Ethnopluralismus"

Die AfD habe die Anzahl ihrer Kooperationspartner aus dem rechtsextremistischen Spektrum weiter ausgedehnt und sei inzwischen fast mit sämtlichen relevanten gesichert rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt. Hierzu gehören – zumindest punktuell auf lokaler Ebene - die "Freien Sachsen", die "Identitäre Bewegung", "Pegida", das "Institut für Staatspolitik" und die "Compact-Magazin GmbH".

Das Gutachten des Verfassungsschutzes geht noch weiter: Der AfD-Landesverband verfolge im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten "Ethnopluralismus", einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Demnach richtet sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen oder kulturellen Kriterien.

Ein solches Volksverständnis sei jedoch "mit dem Grundgesetz unvereinbar", heißt es weiter vom Verfassungsschutz. Denn es setze fremde Völker bewusst herab, benachteilige sie und grenze sie aus. Sie würden als "Menschen zweiter Klasse" betrachtet und verächtlich gemacht. "Eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen Nationalsozialismus", urteilt Christian.

Der sächsische AfD-Landesverband werde vom thüringischen Landeschef Björn Höcke und dem sogenannten solidarisch-patriotischen Lager dominiert, so Christian. "Rechtsextremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger werden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme."

Schuster verteidigt Entscheidung des Verfassungsschutzes

Die sächsische AfD bewertete die Entscheidung des Verfassungsschutzes am Freitag als "wahltaktisch motiviert" und verwies auf die Landtagswahl im Freistaat am 1. September 2024. "Die Hochstufung war absehbar, weil die AfD derzeit stärkste Kraft in den neuen Bundesländern ist. Trotzdem entbehrt die Hochstufung jeder sachlichen Grundlage", sagte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban.

Dagegen verteidigte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) die Entscheidung des Verfassungsschutzes. "Es ist die Kernaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu sammeln, um in einem fachlich-juristischen Prüfprozess zu beurteilen, ob eine Organisation erwiesen rechtsextremistisch ist oder auch nicht. Eine solche Entscheidung orientiert sich ausschließlich an den Regelungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes."

Die sächsische Linke-Politikerin Kerstin Köditz kritisierte die lange Dauer des Prüfverfahrens. "Seit der Einleitung des sogenannten Prüffall-Verfahrens ist immerhin fast ein halbes Jahrzehnt vergangen, in dem sich die Partei verhärtet und weiter radikalisiert hat. So steht die AfD seit heute auch offiziell auf einer Stufe mit der NPD - nur einige Nummern größer. " Köditz forderte die Landesregierung auf, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. "Sie muss sich - erstens - im Bundesrat dafür einsetzen, einen Antrag zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Und sie muss - zweitens - umgehend mit der Sammlung von Beweismitteln beginnen."

Bisher hat sich in Sachsen vor allem der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz für ein Verbot der AfD stark gemacht - allerdings ohne Unterstützung aus seinem sächsischen Landesverband.

Der Kommunikationswissenschaftler und Politikberater Johannes Hillje warnte vor überzogenen Erwartungen. "Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die Einstufung der Zustimmung zur AfD schaden wird", sagte er dem Nachrichtenportal "t-online". "Trotz Prüfverfahren des Verfassungsschutzes sagten bisher bereits 30 Prozent: Wir wählen diese Partei. Im AfD-Milieu verfängt die Erzählung, dass der Verfassungsschutz angeblich politisch instrumentalisiert werde."

Andere Parteien nennen Einstufung "überfällig"

SPD und Grüne begrüßten die Entscheidung des sächsischen Verfassungsschutzes. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag, sagte: "An der Verfassungsfeindlichkeit der AfD bestand mittlerweile kein Zweifel mehr. Die Einstufung ist somit mehr als überfällig." Justizministerin Katja Meier (Grüne) will innerhalb der Staatsregierung die Folgen der Einstufung prüfen.

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, sieht durch die Erkenntnisse des Prüfberichts die Wahrnehmung vieler Sachsen bestätigt. "Die AfD in Sachsen tritt nach unten. Sie hetzt. Sie grenzt aus. Sie spielt Gruppen gezielt gegeneinander aus, um am Ende selbst zu profitieren." Das Ganze sei ein "Überbietungswettbewerb aus Gebrüll und Hetze", der nicht zu ertragen ist. "Nun ist klar, was länger offensichtlich war: die AfD Sachsen ist rechtsextrem. Sie schert sich nicht um die Demokratie, sie nutzt sie für ihre Zwecke aus."

Was folgt aus dem Prüfbericht?

Nach Bekanntgabe der Entscheidung tauchten Fragen nach Konsequenzen auf. Auf die Parteienfinanzierung oder Teilnahme an Wahlen hat eine solche Klassifizierung keinen Einfluss. Eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung zieht auch nicht zwingend ein Verbot der betroffenen Organisation nach sich.

Tatsächlich erreicht die AfD in einigen ostdeutschen Ländern derzeit Umfrageergebnisse von mehr als 30 Prozent. In Sachsen bekam sie in der jüngsten Umfrage genau wie die CDU 33 Prozent. In Thüringen lag sie zuletzt mit Werten zwischen 32 und 34 Prozent vor der Linken von Ministerpräsident Bodo Ramelow und der CDU - und damit auf Platz eins. Auch in Sachsen-Anhalt befindet sie sich mit 33 Prozent momentan knapp vor der CDU (32 Prozent). Bei der letzten Landtagswahl in Sachsen hatte die AfD mit 27,5 Prozent den zweiten Platz belegt, bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 lag sie aber vor der Union. (mit dpa)