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Kommentar: Jens Maier darf nie mehr Recht sprechen

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht mehr in den Richterberuf zurück, entschied der Bundesgerichtshof. Es ist die richtige Antwort auf diesen Fall.

Von Karin Schlottmann
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Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn seiner Verhandlung vor dem Dienstgericht.  Foto: dpa/Uli Deck
Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn seiner Verhandlung vor dem Dienstgericht. Foto: dpa/Uli Deck © dpa

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Jens Maier lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Wer wie der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, kann nicht Richter sein.

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