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Linke-Abgeordnete Nagel zu Geldstrafe verurteilt

Juliane Nagel hatte sich an Protesten des Bündnisses "Ende Gelände" im Tagebau Schleenhain beteiligt. Die Linken-Politikerin wurde wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Nun fiel das Urteil.

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Juliane Nagel (Linke), Abgeordnete im Sächsischen Landtag, sitzt in einem Saal des Landgerichtes. Dort findet ein Prozess um Proteste gegen den Braunkohleabbau durch das Aktionsbündnis ·Ende Gelände· statt, an dem sie sich beteiligt haben soll. Die Mittel
Juliane Nagel (Linke), Abgeordnete im Sächsischen Landtag, sitzt in einem Saal des Landgerichtes. Dort findet ein Prozess um Proteste gegen den Braunkohleabbau durch das Aktionsbündnis ·Ende Gelände· statt, an dem sie sich beteiligt haben soll. Die Mittel © Sebastian Willnow/dpa

Borna. Die Linke-Abgeordnete Juliane Nagel ist am Donnerstag vom Amtsgericht Borna wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Politikerin müsse eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 150 Euro ableisten, sagte der Sprecher des Gerichts, Frank Pätzold. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.

Nagel hatte sich Ende November 2019 an Protesten des Bündnisses "Ende Gelände" im Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" beteiligt. Die Mitteldeutsche Braunkohle AG (Mibrag) hatte daraufhin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Anfang Juli stimmte der Landtagsausschuss für die Aufhebung der Immunität Nagels. Die Gesellschaft hatte zudem Strafanzeige gegen den stellvertretenden Linksfraktionschef Marco Böhme gestellt, der sich ebenfalls vor Gericht verantworten muss.

Nagel erklärte nach dem Urteil über Twitter, sie habe Rechtsmittel eingelegt. "Ich bin darüber ziemlich erstaunt, denn wir haben im Zuge der Verhandlungen nachgewiesen, dass das Tagebaugelände nicht umfriedet ist, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht", sagte sie.

Fraglich sei, warum die Mibrag in solchen Fällen überhaupt Strafanzeigen stellt. Dadurch werde versucht, Menschen an den juristischen Pranger zu stellen. (dpa)