Radeberg
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Ärger um Pferdeäpfel in Liegau-Augustusbad

In Liegau-Augustusbad und in Großerkmannsdorf ärgern sich Bürger immer wieder über zurückgelassene Pferdeäpfel. Was tut die Stadt dagegen?

Von Verena Belzer
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Pferdeäpfel - hier in Moritzburg - sind auch in Liegau-Augustusbad ein Ärgernis.
Pferdeäpfel - hier in Moritzburg - sind auch in Liegau-Augustusbad ein Ärgernis. © Archiv/Arvid Müller (Symbolfoto)

Liegau-Augustusbad. In Liegau-Augustusbad mehren sich die Beschwerden über herumliegende Pferdeäpfel. "Manchmal liegen die Pferdeäpfel sogar auf dem Fußweg", berichtet eine Bürgerin. Das ganze sei eine Zumutung - Hundebesitzer hätten doch auch die Pflicht, sich um Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu kümmern, sagt sie.

Selbst auf der Wachauer Straße in Liegau lägen die Pferdeäpfel regelmäßig, berichtet die Liegauerin. "Hier müssen doch auch oft die Behinderten vom Epilepsiezentrum entlang", sagt die Frau. "Und dann mit einem Rollstuhl an den Äpfeln vorbei, das geht einfach nicht."

Auch der Radeberger Stadtverwaltung ist das Problem bekannt, wie Stadtsprecherin Sarah Günther mitteilt. "Es erreichen uns immer mal wieder Hinweise, jedoch nur allgemeiner Natur, das heißt ohne konkrete Daten, mit denen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens möglich wäre."

Reiten auf Gehwegen ist verboten

Die Liegauer Bürgerin vermisst Kontrollen seitens der Stadt - doch die Verwaltung sieht sich dazu nicht in der Lage: "Regelmäßige Kontrollen vor Ort sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich", erklärt Sarah Günther, die auch davon berichtet, dass die Problematik auch in Großerkmannsdorf bekannt sei.

Grundsätzlich seien die Regeln klar: Laut Straßenverkehrsordnung dürften Verkehrsteilnehmer niemanden schädigen, gefährden, behindern oder belästigen. "Auf Fahrradwegen und Gehwegen zu reiten, ist nicht erlaubt", stellt die Stadtsprecherin klar. Auch ein Verschmutzen der Straße ist verboten. "Wird durch Pferdeäpfel der Verkehr gefährdet oder behindert, ist die Stelle gegebenenfalls kenntlich zu machen und die Pferdeäpfel sind vom Pferdeführer unverzüglich zu entfernen. Bei Bedarf dürfen zunächst jedoch Hilfsmittel zur Entfernung geholt werden." Für Feld- und Privatwege hingegen gilt diese Beseitigungspflicht nicht.

Was also schlussendlich tun gegen Reiter, die sich eben nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Pferde kümmern? "Bei Örtlichkeiten, zu denen sich eine gewisser Bezug zu Pferdehaltern erkennen lässt, werden diese konkret angesprochen", sagt Sarah Günther. "Wir können ohne konkrete Daten nicht viel mehr tun, als zu sensibilisieren."