Radebeul
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Radebeul stundet Gewerbesteuer

Wer aus der Not heraus den Antrag stellt, bekommt auch die Vorauszahlung aus dem ersten Quartal zurück.

Von Peter Redlich
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Stadtverwaltung und der Ältestenrat des Stadtrates haben ab sofort Steuererleichterungen für Gewerbetreibende beschlossen.
Stadtverwaltung und der Ältestenrat des Stadtrates haben ab sofort Steuererleichterungen für Gewerbetreibende beschlossen. © Norbert Millauer

Radebeul. Die Stadt Radebeul will den wegen Corona in Not geratenen Gewerbetreibenden helfen. Wie OB Bert Wendsche (parteilos) am Montag bekannt gab, sollen Firmen, die darauf angewiesen sind, keine Vorauszahlungen mehr leisten müssen. Selbst die bereits geleistete Vorauszahlung für das erste Quartal könne zurückerstattet werden, so Wendsche.

Die Stundungsanträge dafür müssten mit dem Stichwort Corona versehen werden. Bisher war es üblich, bei Stundungen sechs Prozent Zinsen zu verlangen, dies sei auf null Zinsen gesetzt, so das Stadtoberhaupt. In einer Mitteilung heißt es: Wir als Stadt Radebeul sind uns der wirtschaftlichen Bedeutung sowohl der großen und mittleren Unternehmen als auch jener der zahlreichen Soloselbstständigen, Freischaffenden, Künstler und Kleinstunternehmer bewusst. Wir als Stadt bringen uns dabei mit unseren Möglichkeiten ein.

Die Stadt verweist außerdem auf die Soforthilfen der Sächsischen Aufbaubank. Gemeint sind die finanziellen Soforthilfen als steuerbarer Zuschuss bis zu 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Genannt sind vom Freistaat Sachsen das Programm „Sachsen hilft sofort“ – ausgereicht ebenfalls durch die Sächsische Aufbaubank. Außerdem wird auf zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro hingewiesen.

Zu der Unterstützung der Stadt heißt es außerdem, dass dies in Abstimmung mit dem Ältestenrat des Stadtrates und vorbehaltlich der abschließenden Bestätigung durch den gesamten Stadtrat geschieht.

Info der Stadt Radebeul: Bitte informieren Sie sich hier  über die Hilfsangebote und Programme Ihres Bedarfes auf.

Für Beratungsleistungen wenden Sie sich bitte auch an die Wirtschaftsförderung Region Meißen (Tel.: 03521 476 080) oder an die Sparkasse Meißen (Tel.: 03525 5150 7000).

Zum Thema Coronavirus im Landkreis Meißen berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog.