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Campingplatz-Streit steht vor der Entscheidung

Die Gemeinde Moritzburg erkennt die Kündigung des Pächters des Waldteichareals nicht an. Doch die Richterin sieht das offensichtlich anders.

Von Sven Görner
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Diese beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz am Oberen Waldteich in Boxdorf spielen die entscheidende Rolle beim Streit zwischen der Gemeinde und dem langjährigen Pächter.
Diese beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz am Oberen Waldteich in Boxdorf spielen die entscheidende Rolle beim Streit zwischen der Gemeinde und dem langjährigen Pächter. © Matthias Schumann

Moritzburg. Das Interesse der Dauercamper vom Oberen Waldteich in Boxdorf war auch am zweiten Verhandlungstag wieder sehr groß. Nach deren zahlreichem Erscheinen beim ersten Termin Mitte Januar hatte Richterin Dr. Kroschel am Dienstag vorsorglich einen größeren Raum im Dresdener Amtsgericht gewählt.

Enttäuscht dürften die meisten der einstigen Pächter des jahrelangen Betreibers Steffen Martin dennoch sein. Denn auch nach dem zweiten Verhandlungstag ist für sie keine schnelle Lösung in Sicht. Und das nach den Ausführungen der Richterin im Streit zwischen der Gemeinde Moritzburg und dem Platzbetreiber zu erwartenden Urteil wird die seit einem Jahr dauernde Hängepartie für die Campingfreunde vermutlich weiter verlängern.

Einen Tag vor dem jetzigen Termin hatte die Gemeinde als Klägerin und Steffen Martin als Verklagter von der Richterin eine sogenannte Verfügung erhalten. Diese hat zwar keine Rechtskraft, zeigt aber deutlich auf, wie die Richterin den Fall bewertet. Nach ihrer Auffassung ist die Kündigung durch den Pächter zum Jahresende 2020 rechtmäßig erfolgt. Von dieser Position ließ sie sich auch nicht durch die Argumentation der Anwältin der Gemeinde abbringen. Moritzburg Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) bedauert, dass die von der Gemeinde genannten Zeugen nicht geladen und gehört wurden.

Dreh- und Angelpunkt des Streites sind die beiden Tore an der Zufahrt zum Campingplatz. Eines für Fahrzeuge und eines für Fußgänger. Beide dienen auch als Zugang zum Froschcafé, das sich nicht auf dem Campingplatz-Areal befindet. Im Herbst 2020 war Streit darüber entbrannt, ob diese offen gehalten werden müssen, wie es bis dahin über Jahre der Fall war. Die Gemeinde hatte das von Pächter Martin gefordert mit dem Hinweis, dass es ein öffentlich gewidmeter Weg sei.

Drohung als Kündigungsgrund?

Steffen Martin hatte im vergangenen Jahr gegenüber der SZ erklärt, dass im Pachtvertrag klipp und klar steht, dass er die Wegepflicht habe. „Ich soll mich also um den Weg kümmern, darf mein Gelände aber nicht mit einem Tor sichern“, hatte er beklagt. Die Gemeinde habe ihm vorgeschlagen, einen neuen Zaun zu bauen, um den Campingplatz vom Grundstück des Froschcafés abzugrenzen. Der Gipfel sei gewesen, dass das Tor dann kurz vor dem Jahresende plötzlich weg war. Die hinzugerufene Polizei habe ihm gesagt, dass er das Gelände wegen Corona sichern müsse.

Dass die Gemeinde etwas mit dem Verschwinden des Tores zu tun hat, ist nicht erwiesen, so die Richterin. Allerdings vertritt auch sie die Auffassung, dass der im Pachtvertrag geforderte Zugang auch auf anderen Wegen als durch das Tor möglich sei. Die Belange des Froschcafés spielten in dem Vertrag zwischen Steffen Martin und der Gemeinde dagegen keine Rolle.

Nach der Kündigung des Vertrages am 15. Dezember 2020 hatte die Gemeinde den Pächter aufgefordert, das Tor bis zum 22. Dezember zu öffnen. Ansonsten werde man das Tor als Grundstückseigentümer entfernen lassen. Für die Richterin ist das offenbar die entscheidende Aussage, dass die Gemeinde zu keinen weiteren Gesprächen bereit war. Zudem hätte sie das Tor gar nicht abbauen dürfen. Diese Drohung rechtfertige das Kündigungsschreiben des Pächters vom 24. Dezember 2020. Die Anwältin der Gemeinde sieht das anders. Vonseiten der Gemeinde hätte es durchaus ein Angebot für weitere Gespräche gegeben.

Bürgermeister Jörg Hänisch hatte nach der Kündigung die Entgegennahme der Campingplatz-Schlüssel verweigert, worauf Steffen Martin diese in den Briefkasten der Gemeinde geworfen hatte, weil für ihn das Pachtverhältnis zum 31. Dezember 2020 gekündigt war. Seine Pächter - die Dauercamper - sind seit dem ohne Vertrag, ohne Strom und Wasser. Manche haben schon aufgegeben, viele wollen bleiben.

Am 12. April soll nun das Urteil gesprochen werden. Wie es ausfällt, scheint klar zu sein. Wie es danach weitergeht, nicht. Denn im Fall der sich abzeichnenden Niederlage der Gemeinde müssen die Gemeinderäte entscheiden, wie weiter verfahren wird.