Radebeul
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So will die Stadt Radebeul Bäume schützen

Die Entwürfe zur Baumfördersatzung und zur Gehölzschutzsatzung liegen im Technischen Rathaus öffentlich aus.

Von Silvio Kuhnert
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Große Bäume wie in den Vorgärten am Eduard-Bilz-Platz möchte die Stadt Radebeul auf vielen Grundstücken sehen.
Große Bäume wie in den Vorgärten am Eduard-Bilz-Platz möchte die Stadt Radebeul auf vielen Grundstücken sehen. © Arvid Müller

Radebeul. Noch bis Ende August dieses Jahres liegen die Entwürfe zur Gehölzschutzsatzung sowie zur neuen Satzung zur Verbesserung von Stadtklima- und Stadtökologie durch Bäume im Rahmen einer Bürgerbeteiligung im Radebeuler Rathaus öffentlich aus. Hinter dem sperrigen Namen des zweiten Papiers verbirgt sich die geplante Einführung einer Baumfördersatzung. Zu beiden Satzungen können Radebeuler Einwohner bis Ende dieses Monats Anregungen und Hinweise geben sowie Kritik üben.

Aufgrund von Änderungen im Sächsischen Naturschutzgesetz haben Verwaltung und Stadtrat die Gehölzschutzsatzung aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Im Wesentlichen fanden nur Anpassungen an die aktuelle Rechtslage statt. Wie von der Stadtratsfraktion Bürgerforum/Grüne/SPD gefordert, gab es keine Verschärfung der Vorschriften. Prinzipiell gelten Bäume in der Lößnitzstadt ab einem Stammumfang von 30 Zentimeter, gemessen in einem Meter Höhe, als geschützt, ebenso Sträucher von mindestens drei Metern Höhe und Hecken ab fünf Metern Länge und zwei Metern Breite. Für eine Fällung ist eine Genehmigung zu beantragen.

Stadt nimmt Bäume in ihr Kataster auf

Jedoch gibt es etliche Ausnahmen. So gelten die Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung nicht für Baumschulen und Gärtnereien, Obstbäume, wenn sie nicht auf Streuobstwiesen, sondern auf mit Häusern bebauten Grundstücken stehen. Dies trifft auch auf Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden im Garten oder Vorgarten eines Wohngrundstückes zu. Grundstückseigentümer können rund um ihr Haus auch einen Baum fällen, wenn der Stammumfang nicht mehr als einen Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, beträgt. Ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen sowie Gehölze, die unter Naturschutz stehen oder als Lebensraum geschützt werden.

Damit Hauseigentümer dennoch einen Anreiz haben, den Baumbestand auf ihrem Grund und Boden groß und alt werden zu lassen und mächtige Gehölze zu erhalten, will die Lößnitzstadt auf Antrag der Freien Wähler eine Baumfördersatzung einführen. So nimmt die Stadt in ihr Baumschutzkataster alleinstehende Bäume mit einem Stammumfang von 1,80 Meter sowie Baumgruppen, in denen mindestens fünf Gehölze stehen und deren Kronen sich berühren, mit einem Stammumfang von einem Meter auf. Gemessen wird der Umfang jeweils in 1,30 Meter Höhe über dem Boden.

Für die im Kataster gelisteten Holzpflanzen übernimmt die Lößnitzstadt Schutzaufgaben. Dazu zählen regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen zur Verkehrssicherheit. Sollten diese ergeben, dass baumpflegerische Maßnahmen erforderlich sind, berät die Stadtverwaltung den Eigentümer dazu. Die Kosten für Kontrolle und Beratung übernimmt die Stadt.

Beide Satzungsentwürfe liegen bis Ende dieses Monats im Technischen Rathaus, Pestalozzistraße 8, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung öffentlich aus. Es können während der Auslegefrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung möglichst per E-Mail eingereicht werden. Die Entwürfe sind auch auf der Internetseite der Stadt zu finden.

www.radebeul.de

E-Mail: [email protected]