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Radebeul sucht Ideen und Vorschläge zum 100. Stadtrecht-Jubiläum

Ein rundes Jubiläum wirft seine Schatten voraus. 1924 bekamen Radebeul und Kötzschenbroda das Stadtrecht verliehen. Im nächsten Jahr soll das gefeiert werden.

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Ideen und Vorschläge zu 100 Jahre Stadtrecht für Radebeul und Kötzschenbroda sollen im Kulturamt gemeldet werden.
Ideen und Vorschläge zu 100 Jahre Stadtrecht für Radebeul und Kötzschenbroda sollen im Kulturamt gemeldet werden. © Arvid Müller

Radebeul. Bis zum 100. Jubiläum der Stadt Radebeul in ihren heutigen Stadtgrenzen ist es noch reichlich elf Jahre hin. 2035 kann dies groß gefeiert werden. Denn 1935 haben sich Radebeul und Kötzschenbroda zu einer Gesamtstadt vereinigt. Doch das Stadtrecht für beide Ortsteile ist älter, wie ein Blick in das Stadtlexikon aufklärt. "Die damalige Gemeinde Radebeul, welche bereits 1905 den Nachbarort Serkowitz eingemeindet hatte, erhielt am 5. Mai 1924 das Stadtrecht", informiert Stadtsprecherin Ute Leder. Das bis heute gültige Stadtwappen mit Weintraube und Rad auf weiß-rotem Hintergrund wurde im Dezember jenes Jahres vom Stadtrat beschlossen. Der Großgemeinde Kötzschenbroda, welche bis dahin bereits die Orte Lindenau, Naundorf, Zitzschewig und Niederlößnitz eingemeindet hatte, bekam ebenfalls 1924 das Stadtrecht verliehen.

"Ein guter Grund zu feiern! Im Rahmen von Aktionen, Veranstaltungen und Ausstellungen im Jahr 2024 möchten wir dieses Jubiläum gebührend begehen und einen Blick auf die bisherige Stadtgeschichte werfen", teilt Leder mit. "Wenn sich Radebeuler mit ihrem Verein, ihrer Schule, ihrer Kita, ihrem Unternehmen oder auch als Privatperson in die Feierlichkeiten einbringen möchten, sind sie herzlich willkommen. Egal ob ein gemeinsames Singen, eine kleine Ausstellung, einen Tag der offenen Tür, ein Malwettbewerb oder ein Straßenfest - Ihre Ideen sind gefragt", so Leder. Mit ihren Vorschlägen und Veranstaltungen sollen sich Interessierte bis zum 30. November dieses Jahres beim städtischen Kulturamt melden. (SZ)

Kontakt per E-Mail an [email protected] oder unter Telefon 0351 8311 600. Unter http://www.radebeul.de/stadtrecht steht auf der städtischen Internetseite zudem ein Formular bereit.