Radebeul
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Statut ja, Politik nein

Sven Görner zur Diskussion ums Moritzburger Amtsblatt.

Von Sven Görner
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© Norbert Millauer

Die Moritzburger CDU steht mit ihrer Forderung nach einem Redaktionsstatut für das Gemeindeblatt nicht alleine da. In den vergangenen Jahren war beispielsweise mehrfach im Kreistag Meißen über eine Regelung für das Amtsblatt des Landkreises debattiert worden. Nach einem Vorstoß der FDP wurde ein von der Verwaltung vorgelegter Entwurf zunächst abgelehnt. Im Vorjahr schoben dann die Freien Wähler die Sache nochmals an. Grundlage sollte das Redaktionsstatut des Großenhainer Amtsblatts sein. Dafür fand sich schließlich eine Mehrheit.

Anders als in Radebeul. Dort ging die Initiative von der Fraktion Bürgerforum/Grüne/SPD aus. Wie beim FDP-Antrag im Kreis sollte mit dem Statut erreicht werden, dass die Fraktionen Platz im Amtsblatt bekommen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sah dann vor, in Anlehnung an die Verfahrensweise des Landkreises ein solches Statut zu entwickeln. Eine Mehrheit gab es nicht. Der Antrag wurde mit 14 zu elf Stimmen abgelehnt.

Entscheidender Punkt des Großenhainer Redaktionsstatuts ist, dass die Veröffentlichung jeglicher Meinungsäußerungen ausgeschlossen ist. Das betrifft Einzelpersonen genauso wie politische Gruppen, einschließlich der Ratsmitglieder.

Sollte die Moritzburger CDU an der Position festhalten, dass sich im Gemeindeblatt auch die Räte äußern dürfen, ist wohl auch mit einem Redaktionsstatut weiterer Streit vorprogrammiert. Denn die Gräben zwischen einzelnen Räten und dem Bürgermeister sind einfach zu tief. Und dieser trifft nun einmal die letzte Entscheidung über eine Veröffentlichung. Damit es wieder mehr um Sacharbeit gehen kann, wäre es daher wohl sinnvoll, wenn sich auch Moritzburg am Großenhainer Statut orientieren würde.

E-Mail an Sven Görner.