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Weinböhla: Parkende Autos nötigen Fußgänger auf die Straße

Zu Stoßzeiten verhalten sich die Autofahrer auf der Hauptstraße in Weinböhla rücksichtslos. Ob aus Zeitdruck oder Ungeduld – verboten ist das Verhalten allemal.

Von Martin Skurt
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Das Foto stammt von einem Mittwochmitttag Ende Januar. Man kann sich vorstellen, wie gefährlich es zu Stoßzeiten für den Radfahrenden werden kann, wenn alles mit Autos vollgestopft ist.
Das Foto stammt von einem Mittwochmitttag Ende Januar. Man kann sich vorstellen, wie gefährlich es zu Stoßzeiten für den Radfahrenden werden kann, wenn alles mit Autos vollgestopft ist. © Daniel Schäfer

Weinböhla. Die Hauptstraße in Weinböhla ist stark befahren. Vor allem morgens im Berufsverkehr oder nach Feierabend geht es bisweilen wild zu: wenn noch schnell etwas eingekauft werden muss, bevor es nach Hause geht. Schnell noch zur Post, ein Medikament aus der Apotheke oder das Abendessen vom Imbiss abholen. Das Problem ist aber nicht, dass geparkt wird, sondern wie.

Allein in der "Weinböhla"-Gruppe auf Facebook schreiben immer wieder Menschen darüber, dass Ihnen der Seitenspiegel abgefahren wurde. Ob das nun ein Symptom davon ist, weil die Menschen falsch parken oder zu schnell fahren – die Einschätzung muss jeder für sich selbst beantworten. Aber auch deshalb geht Weinböhlas Ordnungsamt erneut in die Informationsoffensive. Nach Teil eins, dem Zoff zwischen Autofahrenden und Radfahrenden im November-Amtsblatt, folgt jetzt Teil zwei: der Streit um die Parkbucht auf Weinböhlas Hauptstraße.

So falle bei Kontrollen in Weinböhla oft auf, dass in verschiedenen Straßenabschnitten
manche entgegen der Vorschriften parken, formuliert das Ordnungsamt in seinem aktuellen Informationstext vorsichtig. "Sei es der Grundstückseigentümer, der seinen
Pkw nicht erst in sein Grundstück fahren möchte oder vielleicht auch gar keinen Stellplatz auf dem Grundstück hat, der Besucher, der auf Grund der Enge der Straße seinen Seitenspiegel vor Beschädigung schützen möchte oder der Anwohner, der mit vollen Einkaufstüten nicht erst 300 m vom Parkplatz bis zur Haustür laufen möchte."

Fußgänger haben Anspruch auf sicheren Gehweg

Und tatsächlich: Wer sich nachmittags in Weinböhla an die Hauptstraße stellt, sieht Busse, die plötzlich abrupt abbremsen, weil ein Auto doch wieder losfährt, oder beobachtet Menschen, die gegenüber der Rathaus-Apotheke minutenlang eine Einfahrt blockieren. Dabei gibt es eigentlich genügend Parkbuchten. Und die sind wichtig. Ohne sie müssten die Gewerbetreibenden an der Hauptstraße in Weinböhla mit Einbußen rechnen. Denn wer sein Auto nicht vor dem Einkaufsladen parken kann, fährt weiter. Und sie werden gern genutzt: Montags bis donnerstags ab 16 Uhr und freitags ab 12 Uhr sind die Parkbuchten voll belegt.

Zwischen 1997 und 2002 wurden in der Hauptstraße parallel angeordnete Einzelparkplätze eingerichtet. Je nach Standort gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der sechs mal zwei Meter großen Parkflächen von 30 Minuten bis zu zwei Stunden. Außerhalb der baulich gekennzeichneten Flächen ist das Parken grundsätzlich verboten. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Eine Ausnahme bilden die mit dem Verkehrszeichen 'Parken auf dem Gehweg' gekennzeichneten Flächen.

|Auf der Hauptstraße in Weinböhla im Landkreis Meißen ist zu Spitzenzeiten das Parken in der Innenstadt kaum möglich.
|Auf der Hauptstraße in Weinböhla im Landkreis Meißen ist zu Spitzenzeiten das Parken in der Innenstadt kaum möglich. © Daniel Schäfer

Gegenüber vom Blumenladen ist das Parken auf dem Gehweg auf einer Länge von 20 Metern erlaubt. Als Ausweichflächen dienen auch die Parkmöglichkeiten in der Friedensstraße, der Wettinstraße, am Kirchplatz oder der Auffangparkplatz an der Straßenbahnendhaltestelle.

Besonders ärgerlich sei aber genau das Gehwegparken. Denn Fußgänger hätten als schwächstes Glied einen Anspruch auf einen sicheren Verkehrsweg, der nicht von Auto eingeengt oder zugestellt werde. "Eltern mit Kinderwagen, Personen mit Rollator oder auch Rollstuhlfahrer wurden in der Vergangenheit durch dieses Fehlverhalten auf einzelnen Straßenabschnitten immer wieder dazu genötigt, die Straße zu nutzen", so das Ordnungsamt.

Parksituation ist für Radfahrer gefährlich

Besonders problematisch gestaltet sich das Parken in engen Straßen. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Eine Straßenstelle gilt als eng, wenn der freibleibende Raum weniger als 3,10 Meter beträgt. Diese Regelung soll den Durchgang von Fahrzeugen, insbesondere größeren Fahrzeugen wie Müllfahrzeuge oder Winterdienst, ermöglichen. An den Obstwiesen sei es deswegen immer wieder zu Problemen gekommen, schreibt das Ordnungsamt.

Die Einhaltung der Parkvorschriften wird vom Ordnungsamt täglich kontrolliert. Die Zahlen für 2023 konnte das Ordnungsamt wegen Zeitmangel auf Sächsische.de-Nachfrage bis Redaktionsschluss nicht nennen. Jedenfalls darf das Ordnungsamt bei Parkverstößen Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von 10 Euro bis 110 Euro verhängen.

Wichtig ist trotzdem, ordnungsgemäß zu parken. Das erhöht auch den Schutz der Radfahrer. Denn oft fahren Autos auf der Hauptstraße plötzlich los, manchmal ohne zu schauen oder bremsen ohne Vorwarnung, und auch Lkws nutzen die Straße. Ortskundige Bürger nutzen deshalb ohnehin meist die Schleichwege. In der ersten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr, wenn das neue Radverkehrskonzept für Weinböhla vorgestellt wird, wird sicher auch über dieses Problem gesprochen.