SZ + Riesa
Merken

Wo der Landkreis Meißen ankommende Asylbewerber unterbringen will

Die Behörde rechnet mit der Ankunft vieler Flüchtlinge – und schlägt dem Kreistag etliche Maßnahmen vor. Nicht nur in Riesa oder Großenhain.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Zugewiesene Asylsuchende unterzubringen, ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Das Meißner Landratsamt beschäftigt diese Aufgabe derzeit stark.
Zugewiesene Asylsuchende unterzubringen, ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Das Meißner Landratsamt beschäftigt diese Aufgabe derzeit stark. © Foto: SZ/Eric Weser

Landkreis Meißen. Die Unterbringung von Asylbewerbern beschäftigt den Kreis Meißen bereits seit einer Weile. Auch im nächsten Kreistag am Donnerstag, 15. Dezember, in Riesa steht das Thema wieder auf der Agenda.

Mit Beschlüssen sollen die Räte Verträge mit Vermietern verlängern oder neue abschließen. Damit sollen Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende gesichert beziehungsweise neu geschaffen werden.

Zetkinring in Riesa soll Unterkunft bleiben

Am Clara-Zetkin-Ring in Riesa-Gröba sollen bis 2027 Asylbewerber untergebracht werden.
Am Clara-Zetkin-Ring in Riesa-Gröba sollen bis 2027 Asylbewerber untergebracht werden. © Foto: Lutz Weidler

Konkret geht es zum Beispiel um Wohnungen am Clara-Zetkin-Ring in Riesa-Gröba. Dort hat der Kreis bereits seit Längerem 59 Wohnungen von der städtischen Wohnungsgesellschaft WGR angemietet, in denen bei optimaler Ausnutzung nach Kreisangaben 216 Menschen leben können. Der zum Ende dieses Jahres auslaufende Vertrag soll bis Ende 2027 verlängert werden. Die Grundmiete soll künftig 5,50 Euro statt bislang 4,50 Euro je Quadratmeter betragen. Insgesamt rechnet der Kreis mit Gesamtkosten von 1,7 Millionen Euro.

Neues Objekt an der Riesaer Liststraße

An der Friedrich-List-Straße in Riesa sollen ebenfalls Wohnungen zur Unterbringung Asylsuchender genutzt werden.
An der Friedrich-List-Straße in Riesa sollen ebenfalls Wohnungen zur Unterbringung Asylsuchender genutzt werden. © Foto: Lutz Weidler

Neu abgeschlossen werden soll ein Mietvertrag für zwölf Wohnungen mit bis zu 80 Plätzen an der Friedrich-List-Straße 20 in Riesa. Vertragspartner ist nach Kreisangaben die Firma Adlergeviert Farkas aus Oschatz. Das an der Ecke List-/Jahnstraße gelegene Objekt soll ab 1. Januar 2023 für fünf Jahre angemietet werden. Der Kreis kalkuliert auch hier mit Kosten von rund 1,7 Millionen Euro.

Kreiseigene Immobilie in Moritzburg

In Moritzburg ist das kreiseigene Objekt Am Knabenberg 15 nach Angaben der Verwaltung zur kurzfristigen Unterbringung und Betreibung vorbereitet worden. Es bietet rund 80 Plätze. Der Kreistag soll die Betreibung für ein Jahr an die Dresdner Firma Dezi vergeben – für Kosten von rund 45.000 Euro pro Monat. Ab wann eine Belegung erfolgen soll, geht aus den Kreistagsunterlagen nicht hervor.

Gästehaus in Zabeltitz

Verlängern soll der Kreistag derweil eine Vereinbarung für das privat betriebene Gästehaus im Großenhainer Ortsteil Zabeltitz. Diese läuft bisher bis Ende Januar 2023, monatlich kostet die Unterbringung und Verpflegung von bis zu 50 Menschen den Kreis bei Vollbelegung knapp 67.000 Euro im Monat. Der Kreis will das Objekt bis Ende Juli anmieten, um weiterhin Kapazitäten für Ukraineflüchtlinge vorzuhalten, von denen nach Angaben der Kreisverwaltung voraussichtlich in den nächsten Monaten weitere in die Region kommen werden.

Ermächtigung für Naunhof

Voraussetzungen schaffen, um das kreiseigene Naunhofer Herrenhaus in der Gemeinde Ebersbach zügig als Unterbringung aktivieren zu können, soll der Kreistag ebenfalls. Landrat Ralf Hänsel (CDU) soll demnach ermächtigt werden, einen Vertrag mit einem Betreiber für ein Jahr abzuschließen. Derzeit würden dazu Angebote bei potenziellen Betreibern eingeholt. Ob und wann das Objekt tatsächlich als Asylbewerberunterkunft genutzt wird, lässt die Vorlage offen. Zuletzt hatte es in dem Ort massive Proteste gegen diese Pläne gegeben, bei denen Teilnehmer auch radikale Töne anschlugen.

Vorbereitung auf hohe Zuweisungen

In den zugehörigen Unterlagen für die Kreisräte verweist die Kreisverwaltung immer wieder darauf, dass mit hohen Zuweisungen an Flüchtlingen durch die Landesdirektion Sachsen ab 2023 zu rechnen sei. Die Rede ist von 200 Personen pro Monat. Die Aufnahme und Unterbringung von durch die Landesdirektion zugewiesenen Asylbewerbern und Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Die Kreisverwaltung betont, auch bei plötzlichen, sehr hohen Zuweisungen handlungsfähig sein zu wollen, indem entsprechende Unterbringungskapazitäten bereitstehen. (SZ)