Frankfurt am Main/Dresden. Die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) hat dem Sprecher der Königreich-Deutschland-Bewegung, Marco Ginzel, das Betreiben von Einlagen- und Versicherungsgeschäften untersagt. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Das Verbot greift rückwirkend zu 29. November.
Die Bafin hat den 35-jährigen, gebürtigen Schweizer in Boxberg im Landkreis Görlitz ausgemacht. Dort hatte die der Reichsbürger-Bewegung zugeordnete Gruppierung Königreich Deutschland im vorigen Jahr ein Schloss samt Grundstück erworben, um dort eines ihrer sogenannten Gemeinwohldörfer zu errichten. Ende November war das Areal von Ermittlern des Landeskriminalamtes Sachsen durchsucht worden.
Die Bafin ordnete zudem an, dass Ginzel "seine unerlaubten Geschäfte" rückabzuwickeln hat und über die von ihm genutzten Bankkonten nicht mehr verfügen darf. Als Kontrolleur bestellte die Behörde den Nürnberg Insolvenzspezialisten Stefan Oppermann.
Ginzel gehört zur Leitung des vom sachsen-anhaltinischen Kaufmanns Peter Fitzek gegründeten Königreichs Deutschland. Er soll mehrere Vereine geleitet haben, über deren Bankkonten Fitzek Zahlungen abwickelte und einsammelte. Damit sollen teilweise Immobilie gekauft worden sein, auch in Sachsen. Außer dem Schloss in Bärwalde zählt ein Herrenhaus in Eibenstock im Erzgebirge dazu. Der Verkauf des Lehnguts in Halsbrücke bei Freiberg durch einen Dresdner Architekten scheiterte jüngst am Vorkaufsrecht der Kommunen.