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Landtag: Einigung über Diätenerhöhung

Sachsens Abgeordnete sollen zum Jahresende mehr Geld erhalten. Auch die Zuschüsse an die Fraktionen sollen sich erhöhen.

Von Gunnar Saft
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Der sächsische Landtag bei der konstituierenden Sitzung im Oktober 2019.
Der sächsische Landtag bei der konstituierenden Sitzung im Oktober 2019. © Thomas Kretschel

Dresden. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und SPD im sächsischen Landtag haben sich auf ein neues Diäten-Modell geeinigt, welches heute den Abgeordneten der drei Fraktionen zur Beratung vorgestellt wird. Demnach soll im Mai zusammen mit dem neuen Doppelhaushalt für 2021/2022 auch ein überarbeitetes Abgeordnetengesetz beschlossen werden.

Darin enthalten ist eine für November oder Dezember dieses Jahres geplante Anpassung der Politikerbezüge an die Richterbesoldungsstufe R2/Stufe 6. Die monatliche Grunddiät der Abgeordneten würde dadurch um rund 294 Euro auf dann insgesamt 6.237 Euro steigen.

Es wäre die erste Diätenerhöhung seit August 2019. Ab 2022 soll die Höhe der Politikereinkünfte regelmäßig ebenfalls jeweils zum Jahresende nach einem neuen Index-Modell berechnet und neu angepasst werden. Dabei handelt es sich um ein ähnliches Verfahren wie das, welches man bis 2019 nutzte. Dieses alte Index-Modell hatte dafür gesorgt, dass die Bezüge der Parlamentarier bis dahin regelmäßig einmal pro Jahr angehoben wurden.