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Sächsische Linke wollen "Sondervermögen Sozialausgleich"

Um ein Sondervermögen für den sozialen Ausgleich in Krisenlagen zu schaffen, wollen die Linken im Sächsischen Landtag die Landesverfassung ändern.

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Nach dem Willen der Linken soll das Sondervermögen vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung bei Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten.
Nach dem Willen der Linken soll das Sondervermögen vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung bei Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten. © dpa/Robert Michael

Dresden. Die Linken im Sächsischen Landtag wollen die Landesverfassung ändern, um ein Sondervermögen für den sozialen Ausgleich in Krisenlagen zu schaffen. Es soll einen Umfang von bis zu fünf Milliarden Euro haben, teilte die Linksfraktion am Sonntag mit. Eine Änderung der Verfassung ist erforderlich, weil eine Schuldenbremse Kreditaufnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nach dem Willen der Linken soll das Sondervermögen vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung bei Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten.

Zur Bewältigung der aktuellen Energiepreiskrise hatten die Linken zuvor bereits ein Sondervermögen im Umfang von bis zu drei Milliarden Euro verlangt. "Die multiplen Krisen unserer Zeit - insbesondere die Corona-Pandemie und die Energiepreiskrise - zeigen, dass finanzielle Mittel außerhalb des Staatshaushaltes erforderlich sind, um allen in Sachsen lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen und sie von Krisenfolgen zu entlasten", erklärte Fraktionschef Rico Gebhardt. Der Staat könne und sollte das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzen.

Auch die Koalitionsparteien Grüne und SPD hatten sich für ein Sondervermögen ausgesprochen. Die CDU lehnt das mit Verweis auf die Haushaltsdisziplin und die rechtlichen Hürden bisher ab. Eine Ausnahme vom Verbot der Neuverschuldung hatte es im Frühjahr 2020 gegeben. Um die Folgen der Corona-Pandemie zu finanzieren, ermächtigte der Landtag die Regierung, Kredite im Umfang von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen. (dpa)