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Untersuchungsausschuss zur Förderaffäre verzögert sich

Sachsens Landtag hält den AfD-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für rechtlich fehlerhaft. In zwei Wochen muss das Parlament erneut entscheiden.

Von Karin Schlottmann
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Die Vergabe von Fördermitteln durch das von Ministerin Petra Köpping (SPD) geführte Sozialministerin soll nach Willen der AfD Thema eines Untersuchungsausschusses werden.
Die Vergabe von Fördermitteln durch das von Ministerin Petra Köpping (SPD) geführte Sozialministerin soll nach Willen der AfD Thema eines Untersuchungsausschusses werden. © dpa/Jan Woitas

Der Sächsische Landtag hat den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Fördermittelvergabe des Sozialministeriums in den Rechtsausschuss verwiesen. Redner der Koalitionsfraktionen und der oppositionellen Linkspartei begründeten dies in der Debatte am Mittwoch mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Die AfD müsse einzelne Bestandteile des Untersuchungsauftrags ändern, um den Bedenken des Juristischen Dienstes des Landtags Rechnung zu tragen. Spätestens bis zum 12. Februar muss der Landtag in einer Sondersitzung erneut über den Untersuchungsausschuss abstimmen.

In dem Untersuchungsausschuss soll es um die Vergabe von Fördermitteln an Vereine gehen, die sich die Integration und Interessensvertretung von Flüchtlingen zur Aufgabe gemacht haben. Der Landesrechnungshof hatte in einem Sonderbericht kritisiert, dass das Sozialministerium die Anträge nicht sorgfältig genug geprüft sowie bestimmte Projektträger bevorzugt habe. Die Prüfer monierten zudem eine fehlende Überprüfung der Mittelverwendung durch das Ministerium sowie Zweifel an der Zuverlässigkeit einiger Träger.

Der Abgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) sagte, zwar stehe der AfD das Minderheitenrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu. Sie müsse dieses Recht jedoch mit Verantwortung wahrnehmen. Die SPD-Abgeordnete Sabine Friedel warf der AfD vor, den Ausschuss acht Monate vor der Landtagswahl für einen Skandal missbrauchen zu wollen. Andre Barth (AfD) sprach von Verzögerungstaktik der Koalitionsfraktionen. Die SPD habe offenbar Angst vor der Aufklärungsarbeit.

Laut dem Juristischen Dienst ist es unzulässig, mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Arbeit von Vereinen zu überprüfen. Die Abgeordneten dürften nicht in die Rechte Dritter eingreifen. Zudem halten die Landtagsjuristen die Verwendung des Begriffs "Fördermittelsumpf" in dem Antrag für rechtswidrig.