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Prüfung der Facebook-Seite der sächsischen Staatsregierung dauert an

Die sächsische Staatskanzlei und andere Ministerien haben auf Facebook Fanseiten. Die Datenschutzbeauftragte hat dagegen Bedenken und prüft den Fall. Auch eine Abschaltung der Seiten ist denkbar.

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Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung ist noch keine Entscheidung gefallen.
Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung ist noch keine Entscheidung gefallen. © Thibault Camus/AP/dpa (Symbolbild)

Dresden. Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Datenschutzbeauftragte des Freistaats prüfe den Fall nach wie vor, teilte ihr Sprecher auf Anfrage mit. Mit einer Entscheidung sei erst in einigen Wochen zu rechnen. Im Raum steht auch die komplette Abschaltung der entsprechenden Seite.

Die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hatte ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei als Betreiberin einer Facebook-Fanpage eingeleitet. Hierbei handelt es sich um ein Musterverfahren, denn auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen sind auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten. Nach mehreren Fristverlängerungen hatte die Staatskanzlei Ende März schließlich eine Stellungnahme eingereicht.

Datenschutzrechtlich treffe die Staatskanzlei als Betreiber einer Fanpage eine Mitverantwortung, betonte der Sprecher. Sie kann demnach die Besucherinnen und Besucher ihrer Facebook-Seite nicht umfassend darüber informieren, was mit ihren Daten bei Facebook passiert. Das sei unzulässig.

So werden beim Aufruf einer Facebook-Fanpage Daten zur Nutzeraktivität auf intransparente Art und Weise gesammelt und ausgewertet. Facebook verknüpft diese Daten mit weiteren personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere auch zu anderen Plattformen des Unternehmens sowie anderen Websites, die in das Werbenetzwerk des Unternehmens integriert sind. Dass Facebook in diesem Zusammenhang ebenso sensible personenbezogene Daten verarbeitet, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. (dpa)