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Sächsische Schweiz: Wie geht's weiter mit dem Boofen?

Das Übernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz ist vorerst nur noch außerhalb der Brutzeit erlaubt. Eine Projektgruppe untersucht jetzt den Erfolg.

Von Dirk Schulze
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In Mai 2022 trag das Verbot des Boofens erstmals in Kraft. Nicht alle hielten sich daran.
In Mai 2022 trag das Verbot des Boofens erstmals in Kraft. Nicht alle hielten sich daran. © Mike Jäger

Eine gemeinsame Projektgruppe wird künftig die Wirkung des zeitweisen Boof-Verbots im Nationalpark Sächsische Schweiz bewerten. Vor wenigen Tagen hat sich diese Gruppe zum ersten Mal zusammengefunden. Das teilt die Nationalparkverwaltung mit.

Das Boofen im Nationalparkgebiet ist künftig erst ab Mitte Juni erlaubt. In der Zeitspanne vom 1. Februar bis zum 15. Juni bleibt das Freiübernachten unter Felsvorsprüngen verboten. Dies soll den Tieren in der Sächsischen Schweiz wie dem Wanderfalken oder dem Schwarzstorch mehr Ruhe während der Brut- und Aufzuchtzeit ihrer Jungtiere verschaffen.

Die Regelung wurde in diesem Jahr neu eingeführt, sie gilt vorerst befristet bis zum Sommer 2025. Zuvor war ein Boof-Ticket mit limitierten Plätzen im Gespräch gewesen, was unter anderem der Bergsteigerbund aber ablehnte. Das generelle Ziel ist es, insbesondere dem illegalen Übernachten im Nationalpark besser Herr zu werden. Erlaubt ist das Boofen an 58 gekennzeichneten Stellen.

Bergsteiger und Naturschutzverbände beraten

An der neuen Projektgruppe sind nun Vertreter von Bergsportverbänden wie dem Sächsischen Bergsteigerbund und dem Deutschen Alpenverein, Umweltorganisationen wie BUND und Nabu sowie Behördenmitarbeiter von Landesdirektion, Forstbezirk und Nationalparkverwaltung. Gemeinsam werden sie untersuchen, ob die neu eingeführte Regelung den gewünschten Effekt erzielt oder ob eventuell eine andere Lösung sinnvoller wäre.

Zunächst muss sich die Gruppe nun auf geeignete Indikatoren einigen, mit denen die Wirksamkeit des Verbots bewertet werden kann. Generell bestehe ein Konsens, dass das Boofen zwar erhalten bleiben, aber auf ein naturverträglicheres Maß beschränkt werden soll, erklärt der Nationalpark.

Erstmals war das Verbot am 20. Mai in Kraft getreten und galt bis zum 15. Juni. Laut der Nationalparkverwaltung konnte damit ein Zeichen gegen ausuferndes Freiübernachten gesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten der Regelung noch im Mai sollte die Natur bereits an den stark besuchten Feiertagswochenenden im Mai und Juni beruhigt werden. Gleichzeitig fanden mehr Kontrollen durch Ranger statt. Konkrete Zahlen zu Übertretungen gab der Nationalpark nicht bekannt.