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Steuerberater helfen am Dienstag bei den Tücken der Grundsteuer

Ob Ermittlung der Wohnfläche oder die Frage der Kernsanierung - viele Sachsen haben Probleme bei der Erklärung. Beim SZ-Telefonforum gibt es Rat.

Von Kornelia Noack
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Endspurt für die Grundsteuererklärung: Bis Ende Januar ist sie fällig.
Endspurt für die Grundsteuererklärung: Bis Ende Januar ist sie fällig. © Oliver Berg/dpa

Nur noch bis Ende Januar haben Eigentümer einer Immobilie Zeit für ihre Grundsteuererklärung. „Privateigentümer scheitern zum Beispiel oft bei den Fragen nach der Wohnfläche und der Kernsanierung“, sagt Frank Lange vom Bund der Steuerzahler.

Das könne fatal sein, denn falsche Angaben würden unweigerlich zu einer höheren Grundsteuer in der Zukunft führen.

Kernsanierung erhöht Immobilienwert erheblich

Für die Steuer gilt ein Haus, das grundlegend saniert wurde, als Neubau. Das bedeutet: Wurde ein Haus 1935 erbaut und 1995 kernsaniert, wird es behandelt, als sei es 1995 gebaut. Das wirkt sich auf den Wert aus, da sich die Gesamtnutzungsdauer des Hauses wesentlich verlängert. „Fraglich ist nun, wie eine Kernsanierung bewertet wird“, sagt Lange.

„Werden nur die Fenster ersetzt oder eine neue Heizung eingebaut, ist das keine Kernsanierung.“ Denn in der Regel muss dafür der Ausbau umfassend modernisiert oder der Rohbau teilweise oder ganz erneuert worden sein. „Durch eine Kernsanierung erhält das Gebäude fast den Zustand eines neuen“, sagt Lange. Als Jahr der Kernsanierung gilt das Jahr, in dem diese abgeschlossen wurde. Zu finden ist die Angabe in der Regel im Kaufvertrag.

Nachmessen der Wohnfläche lohnt sich

Auch die Bestimmung der Wohnfläche stellt zahlreiche Eigentümer vor Probleme. „Es ist zu befürchten, dass viele mehr Quadratmeter angeben als sie müssten. Das führt am Ende zu einer höheren Grundsteuer“, sagt Frank Lange. Selbst wenn die Wohnfläche in den Kaufunterlagen angegeben ist, lohnt sich oft ein Nachmessen. Denn nach der Sächsischen Wohnflächenverordnung werden bestimmte Flächen – je nach Nutzung und Raumhöhe – nur anteilig oder gar nicht bei der Berechnung berücksichtigt.

Nutzflächen, wie sie in der Grundsteuererklärung ebenfalls abgefragt werden, gibt es bei Privateigentümern zudem nur sehr selten.

Frank Lange vom Bund der Steuerzahler ist Diplom-Finanzwirt. Beim SZ-Telefonforum beantwortet er Fragen zur Grundsteuererklärung.
Frank Lange vom Bund der Steuerzahler ist Diplom-Finanzwirt. Beim SZ-Telefonforum beantwortet er Fragen zur Grundsteuererklärung. © Bund der Steuerzahler

SZ-Telefonforum am 17. Januar

Benötigen Sie Hilfe bei der Grundsteuer? Beim SZ-Telefonforum am Dienstag, 17. Januar, 15 bis 17 Uhr, beantworten Steuerfachleute kostenfrei Fragen.

Wo ist der Bodenrichtwert zu finden und welcher ist der richtige? Was zählt zur Wohnfläche und was nicht? Was tun, wenn keine Grundrisse mehr vorhanden sind? Und wer muss die Erklärung für meinen Kleingarten oder die Pachtgarage abgeben? Bei diesen und anderen Problemen geben Auskunft:

  • Dirk Mohr, Freier Steuerberater in Dresden: Tel. 0351 4864 2805
  • Frank Lange, Diplom-Finanzwirt in Chemnitz, Tel. 0351 4864 2806