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Viele Sachsen wollen sich vorzeitig impfen lassen

Über 1.200 Sachsen haben bisher Anträge auf eine vorgezogene Impfung gestellt. Den meisten wurde schnell geholfen. Doch noch sind nicht alle Probleme geklärt.

Von Gunnar Saft
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Schwerkranke, die nicht auf der sächsischen Impfpriorisierungsliste stehen, können sich an eine Härtefallkommission wenden.
Schwerkranke, die nicht auf der sächsischen Impfpriorisierungsliste stehen, können sich an eine Härtefallkommission wenden. © Symbolbild: Paul Zinken/dpa

Als Mitte März in Sachsen eine Härtefallkommission eingerichtet wurde, die seitdem über Anträge auf eine vorgezogene Impfung vor allem aus gesundheitlichen Gründen entscheidet, war der Andrang groß. Noch in der Nacht der Bekanntgabe, dass die beim Sozialministerium angesiedelte Runde ihre Arbeit aufgenommen hat, trafen über 20 entsprechende Anfragen per Mail ein.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Laut Auskunft des Sozialministeriums hat die Kommission, die durch zwei Ärzte beraten wird und in besonders schwierigen oder bei unklaren Fällen weitere Experten hinzuziehen kann, in den vergangenen Wochen über 1.000 Mails sowie zusätzlich 240 Anfragen per Brief bekommen. In allen Fällen wollten Schwererkrankte wissen, ob für sie oder für kranke Angehörige, die bisher noch nicht auf der Impfpriorisierungsliste stehen, eine vorgezogene Impfung ermöglicht werden kann.

Dass diese Flut an Anfragen vergleichsweise zügig abgearbeitet werden konnte, hat aus Sicht des Sozialministeriums vor allem einen Grund: So stehen viele der Antragssteller längst auf der offiziellen Priorisierungsliste, da diese zuletzt mehrfach erweitert wurde. Neben der Absenkung der Altersgrenzen, ab der Impftermine beantragt werden können, werden mittlerweile auch viele Krankheiten – die durch ein ärztliches Attest und eine Impfempfehlung des Arztes bestätigt sein müssen – als Grund für das Buchen eines Impftermins anerkannt.

Intensiver beschäftigen musste man sich deshalb bisher nur mit 100 Einzelfällen. Bei den meisten habe die Härtefallkommission den Impfantrag nicht abgelehnt, so die Auskunft des Sozialministeriums. Etwa zehn Fälle würden zurzeit noch bearbeitet. Im Haus von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) zeigt man sich jedenfalls zufrieden: „Mit der Einzelfall-Stelle konnten und können wir denjenigen helfen, die durch das Raster der Impfpriorisierung gefallen wären – auch wenn der Möglichkeiten-Rahmen für die Arbeit leider recht eng gesteckt sein muss. Die vielen Zuschriften zeigen uns aber auch ganz deutlich, wie viel Hoffnung die Menschen mit den Impfungen verbinden.“

Impffreigabe für Lehrer an weiterführenden Schulen verzögert sich

Unterdessen wächst der Kreis jener Bürger, die im persönlichen Notfall nicht mehr auf die Hilfe der Kommission angewiesen sind. So können seit dieser Woche in Sachsen auch alle Menschen ab einem Alter von 60 Jahren einen Impftermin beantragen. Zuvor war das nur für über 70-Jährige bzw. zum Beginn der Impfungen nur für über 80-Jährige möglich. Ständig erweitert wird zudem der Personenkreis, dem aus beruflichen Gründen eine vorgezogene Impfung angeboten wird wie beispielsweise Ärzten oder Pflegekräften.

Die bereits vor Ostern von der Staatsregierung angekündigte Impffreigabe auch für Lehrer und Personal an weiterführenden Schulen verzögert sich allerdings noch. Das Sozialministerium erklärte am Donnerstag, der Starttermin für diese Gruppe befände sich „noch in Abstimmung“. Man werde aber rechtzeitig informieren, wann welche Personengruppe zur Impfung zugelassen wird. Beschäftigte in Kitas, der Kindertagespflege sowie Lehrer und Personal in Grund- und Förderschulen sind bereits seit dem 11. März impfberechtigt.