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Zwei Tonnen Heroin geschmuggelt: ein zufälliges Geschäft von Logistikern?

Fünf Angeklagte sollen eine unvorstellbare Menge Heroin nach Sachsen geschmuggelt haben. Nun hat einer der Männer am Landgericht Dresden gestanden.

Von Alexander Schneider
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Am Landgericht Dresden läuft seit Oktober der Prozess um den größten Heroinfund Deutschlands. Die Angeklagten sollen 2,1 Tonnen der für die Niederlande bestimmten Droge von Iran über Indien, Hamburg und Sachsen geschmuggelt haben.
Am Landgericht Dresden läuft seit Oktober der Prozess um den größten Heroinfund Deutschlands. Die Angeklagten sollen 2,1 Tonnen der für die Niederlande bestimmten Droge von Iran über Indien, Hamburg und Sachsen geschmuggelt haben. © Archiv/SZ/Veit Hengst

Dresden. Es geht um 2,1 Tonnen Heroin und wie diese Menge aus dem Iran über Dubai, Indien und Hamburg nach Sachsen geschmuggelt wurde, ehe sie an die Endabnehmer in den Niederlanden gelangte. Seit Ende Oktober müssen sich fünf Männer im Alter von 36 bis 65 Jahren, zwei Türken, zwei Iraner und ein Deutscher, vor dem Landgericht Dresden verantworten.

Ermittler hatten im August 2022 im Hafen der Hansestadt Hamburg eine Lieferung von 700 Kilogramm Heroin sichergestellt, gut versteckt in einem Mantel aus Seife. Nie zuvor wurde in Deutschland eine größere Lieferung aus dem Verkehr gezogen – bei den Ermittlungen wurden zwei weitere Frachten mit je 700 Kilo bekannt. In den ersten beiden Fällen sollen laut Anklage jeweils mehr als sieben Millionen Euro mit dem Weiterverkauf erzielt worden sein. Unklar ist, an wen die Millionen geflossen sind.

In dem Prozess geht es nur schleppend voran. Das liegt vor allem an der Herzoperation des 65-Jährigen im November. Der Mann aus dem Kreis Pirna ist inzwischen wieder auf den Beinen, doch das Gericht werde aus Rücksicht vorerst keine vollen Sitzungstage verhandeln, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky am Dienstag.

Eine halbe Million Euro für die Mitangeklagten

In der knappen Stunde an diesem kurzen Sitzungstag ging es um das Geständnis von Serkan B. (41), einem Hauptbeschuldigten. Der Türke bezeichnete sich als erfahren im internationalen Handel, etwa mit Spirituosen und Kosmetika. 2020 habe er das Angebot erhalten, die "Logistik" für Heroin-Lieferungen zu übernehmen. Er habe ein Versteck und einen Weg finden müssen, die Ware - in diesem Fall: illegale harte Drogen - zu transportieren.

So sei er etwa auf die Route über Dubai und dann per Schiff über Indien bis Hamburg und Seife als Verpackung gekommen. Zunächst sollten Süßigkeiten als Versteck dienen. Die Drogen seien nie für Deutschland bestimmt gewesen. Von den Frachtdokumenten abgesehen seien alle Papiere gefälscht gewesen, sagte er. Für die ersten beiden Lieferungen habe er mehreren Mitangeklagten insgesamt 500.000 Euro gezahlt, bei der zweiten Lieferung sei auch Torsten N. (56) aus Dresden beteiligt gewesen. Es sei nie um mehr als diese drei Lieferungen gegangen.

Ein "normales Handelsgeschäft"

Am Ende der Erklärung wurde es interessant, als Serkan B. zusammenfasste, was das ganze für ihn eigentlich gewesen sei. Er sprach von einem "normalen Handelsgeschäft", das er unternommen habe. "Vereinfacht gesagt, waren wir eine Gruppe von Logistikern", die sich „zufällig“ zusammengefunden habe. Mit den Drogen hätten sie kaum zu tun gehabt, die Ware sei schon verpackt gewesen, es sei "nur" darum gegangen, Ware in die Niederlande zu bringen.

"Ich bereue sehr, dass ich die Lieferungen durchgeführt habe", sagte B. am Ende und er bedauere, dass er "die Mitangeklagten in diese Situation gebracht habe". B.s Verteidiger betonte, dass sein Mandant diese Erklärung von wenigen Nuancen abgesehen, bereits im Zwischenverfahren, also nach der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft und vor der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Kammer, abgegeben habe.

Der Prozess wird im Januar mit Fragen an B. fortgesetzt. Das Gericht hat noch 22 Sitzungstage bis Mitte April geplant. Danach, das sagte der Vorsitzende deutlich, beabsichtige die Kammer drei Sitzungstage pro Woche zu verhandeln. Mrodzinsky erinnerte an das Beschleunigungsgebot, denn alle fünf Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft.

Wegen der Operation des Angeklagten und anderer Probleme, wie etwa der Verfügbarkeit von Dolmetschern, habe man Zeit verloren. Und auch an den ersten Sitzungen im Januar werde man noch Rücksicht auf den Herzpatienten nehmen müssen und daher nicht einen ganzen Tag verhandeln können.