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Fußball: Geldstrafe für den Becherwerfer von Zwickau

Mit dem Wurf eines Bierbechers auf den Schiedsrichter sorgte ein Fan des FSV Zwickau im April für den Abbruch des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen. Jetzt erhielt der Mann einen Strafbefehl.

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Das Logo des FSV Zwickau prangt auf der Eckfahne im Stadion.
Das Logo des FSV Zwickau prangt auf der Eckfahne im Stadion. © dpa-Zentralbild/Jan Woitas

Zwickau. Gut ein Vierteljahr, nachdem ein Fan des FSV Zwickau mit dem Wurf eines Bierbechers auf Schiedsrichter Nicolas Winter für den Abbruch des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen gesorgt hat, wurde nun ein richterliches Urteil gegen den Mann erlassen. Wie die Freie Presse am Montag berichtete, fällt der Strafbefehl aber relativ niedrig aus. Demnach soll der Becherwerfer 15 Tagessätze zu je 30 Euro bezahlen - in Summe 450 Euro.

Laut Staatsanwaltschaft habe der Mann, der sogar einmal Mitglied des Präsidiums beim FSV gewesen sein soll, in einer Versammlung mittels Tätlichkeit eine andere Person beleidigt - strafbar gemäß den Paragrafen 185 und 194 des Strafgesetzbuches.

„Habe ich doch gleich gesagt, dass da nicht viel passiert.“

Als ihn die Freie Presse mit dem juristischen Entscheid konfrontierte, habe er er erwidert: „Habe ich doch gleich gesagt, dass da nicht viel passiert.“ Der Mann habe offen gelassen, ob er gegen die Entscheidung Einspruch einlegen werde.

Ob noch weiterer Ärger auf ihn zukommt, ist offen. Der in die Regionalliga abgestiegene FSV hatte nach dem Spielabbruch am 24. April angekündigt, Regressforderungen gegen sein ehemaliges Präsidiumsmitglied zu stellen. Nachdem das beim Stand von 1:1 zur Halbzeit abgebrochene Spiel mit 2:0 für die Gäste gewertet worden war, musste der Klub auch 15.000 Euro Strafe an den Deutschen Fußball-Bund bezahlen.

Ob die Zwickauer dem Bierwerfer den fälligen Betrag in Rechnung stellen, sei noch nicht entschieden. Klar ist nur, dass der Mann die Zwickauer Arena drei Jahre nicht besuchen darf. (SZ)