Frankfurt/Main. Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden hat mit seinem Einspruch gegen eine vom Deutschen Fußball-Bund verhängte 60.000-Euro-Geldstrafe Erfolg gehabt. Wie der DFB am Montag mitteilte, gewährte das Sportgericht im schriftlichen Einspruchsverfahren einen vom Verein beantragten Nachlass. Demnach dürfen die Dresdner bis zu 18.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Dies muss dem Verband bis zum 31. August 2022 nachgewiesen werden.
Am vergangenen Mittwoch hatte der Verband den Verein wegen des Verhaltens einiger Fans mit einer Strafe von 60.000 Euro belegt. Zudem behielt sich der DFB-Kontrollausschuss vor, im "Wiederholungsfall weitergehende Sanktionen zu beantragen".
Bei der Partie der 2. Bundesliga am 23. Oktober vergangenen Jahres beim FC Schalke 04, die Dynamo 0:3 verlor, waren im Dresdner Zuschauerbereich nach DFB-Angaben Ordner massiv tätlich angegriffen worden. "Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock", hieß es in der Mitteilung.
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Im Normalfall hätte der Kontrollausschuss dafür 80.000 Euro Strafe beantragt. Das Sportgericht gewähre momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen würden, erklärte der DFB.