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Springreiter Beerbaum äußert sich zu RTL-Beitrag

In einem Beitrag erhebt RTL Vorwürfe gegen den Springreiter Ludger Beerbaum. Diese streitet er ab und kündigt juristische Schritte an.

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Auf den Reitanlagen von Springreiter Ludger Beerbaum soll es zu Verstößen gegen den Tierschutz gekommen sein.
Auf den Reitanlagen von Springreiter Ludger Beerbaum soll es zu Verstößen gegen den Tierschutz gekommen sein. © Archiv/Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)

Warendorf. Der viermalige Olympiasieger Ludger Beerbaum hat die vom TV-Sender RTL erhobenen Vorwürfe der angeblichen Tierquälerei zurückgewiesen. "Der Beitrag von 'RTL extra' ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend", schrieb der 58 Jahre alte Springreiter am Mittwoch. Er kündigte juristische Schritte an. "Es ist nicht hinzunehmen, dass heimlich auf meinem privaten Grund und Boden gefilmt wurde."

Der TV-Sender RTL zeigte am Dienstagabend in der Sendung "RTL Extra" heimlich aufgenommene Videos, in denen Springpferde angeblich gebarrt werden. Dabei wurde den Tieren beim Sprung über ein Hindernis eine Vierkantstange gegen die Vorderbeine geschlagen.

Das bringt auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Zugzwang. Sie verurteilte die gezeigten Trainingsmethoden. "Bereits jetzt, unabhängig von dem gezeigten Beitrag, können wir klar sagen, dass der Gebrauch von Vierkantstangen sowie genopptem oder gestacheltem Stangenmaterial inakzeptabel ist und nicht im Einklang steht mit den Grundsätzen des fairen Pferdesport", sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in einer noch in der Nacht zum Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Verbandes.

Vorwürfe bereits seit Juli 2020 bekannt

Der FN sind die Vorwürfe schon seit Juli 2020 bekannt. Als Reaktion darauf richtete der Verband nach eigenen Angaben im Januar 2021 eine Kommission mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen des Pferdesports ein. Diese "soll strittige Trainingsmethoden überprüfen und, wo nötig, Vorschläge für Regelwerksänderungen machen". Das Ziel, bis Ende 2021 Ergebnisse vorzulegen, wurde wegen "der Komplexität des Themas Touchierens" nicht eingehalten.

Im Mai 2021 hatte die Vereinigung mit Sitz in Warendorf bei der Polizei NRW eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster teilte im vergangenen November der FN mit, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.

Die Vereinigung kündigte nun nach der Sendung an, die Staatsanwaltschaft über den RTL-Beitrag zu informieren, "damit diese den Sachverhalt auf Grundlage des Tierschutzgesetzes bewerten kann".

"Wie wir schon 2020 und 2021 gegenüber RTL zum Ausdruck gebracht, nehmen wir die Vorwürfe sehr ernst. Genau deshalb werden wir das am späten Dienstagabend ausgestrahlte Filmmaterial sorgfältig analysieren und anschließend entsprechende Schlüsse zum weiteren Vorgehen ziehen", sagte Lauterbach.

Um eine "seriöse Beurteilung des Sachverhaltes" vornehmen zu können, bedürfe es des gesamten Video- und Beweismaterials, sagte er. "Wir fordern RTL deshalb erneut auf, uns dieses vollständig zur Verfügung zu stellen."

Barr-Vorfall in den 90ern

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit dem Barren beschäftigen muss. Anfang der 90er Jahre erschütterte die Affäre um den dreimaligen Europameister Paul Schockemöhle den Pferdesport und brachte vor allem das Springreiten unter Rechtfertigungszwang.

Durch das Barren sollen Pferde dazu gebracht werden, ihre Beine stärker anzuziehen und damit höher zu springen. Diese Methode ist verboten, da sie den Tieren Schmerzen verursacht.

Erlaubt ist hingegen die Praxis des sogenannten Touchierens. "Beim Touchieren handelt es sich um ein fachgerechtes Sensibilisieren des Pferdes durch gezieltes Berühren der Pferdebeine im Sprungablauf", heißt es in den Richtlinien der FN. Die Stangen müssen ein glattes Rundholz - nicht mehr als drei Meter lang und nicht schwerer als zwei Kilo - sein. Das Touchieren dürfe nur durch erfahrene Pferdefachleute angewendet werden. (dpa)