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Urteil: Welpenpfote von Auto überrollt

Der Fahrer wollte nicht für eine anschließende teure Therapie des Hundes zahlen. Doch er muss, entschied jetzt das Landgericht in München.

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Der Fahrer war dem damals erst knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback über die linke Vorderpfote gefahren. (Symbolfoto)
Der Fahrer war dem damals erst knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback über die linke Vorderpfote gefahren. (Symbolfoto) © www.pixabay.com

München. Weil er einem angeleinten Hundewelpen über die Pfote gefahren ist, müssen ein Autofahrer und seine Haftpflichtversicherung rund 20.000 Euro Schadenersatz an den Hundebesitzer zahlen. Das hat das Landgericht München I in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Der Fahrer war dem kleinen, damals erst knapp vier Monate alten Hund, einem Rhodesian Ridgeback-Rüden, nach Gerichtsangaben im November 2017 in einem Gewerbepark über die linke Vorderpfote gefahren.

Er war dabei mit mindestens 20 statt der auf dem Gelände erlaubten zehn Kilometern pro Stunde unterwegs.

Das Tier, das bei dem Unfall angeleint war, brauchte danach eine teure physiotherapeutische Behandlung, die ein Gutachter vor Gericht als gerechtfertigt beurteilte.

Eine Mitschuld des Hundehalters sah das Gericht nicht, das Urteil aus dem September 2020 ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin mitteilte. (dpa)