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Kastration eines Katers kostet nun mindestens 105 Euro

Seit dem 22. November müssen Tierbesitzer beim Tierarzt deutlich mehr zahlen. Ein Beispiel.

Von Susanne Plecher
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Diese Preise sind zum Ohren-Anlegen.
Diese Preise sind zum Ohren-Anlegen. © dpa/Paul Zinken (Symbolfoto/Archiv)

Seit dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung der Tierärzte. Damit werden fast alle Behandlungen deutlich teurer. „Bei der Preiskalkulation sollten Tierhalter aber darauf achten, dass sich die Tierarztleistung aus verschiedenen Positionen zusammensetzt“, sagt Uwe Hörügel, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer.

So muss beispielsweise für die Kastration eines Katers nicht nur die eigentliche Kastration bezahlt werden, die bei einem einfachen Gebührensatz mit 30,32 Euro zu Buche schlägt.

Hinzu kommen auch die vorhergehende allgemeine Untersuchung (23,62 Euro), die Injektion für die Narkose (11,50 Euro) und die Narkose selbst (23,44 Euro). Die Kastration des Katers kostet somit mindestens 88,88 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Tierhalter bezahlt also mindestens 105,77 Euro.

Hinzu kommen noch die Kosten der benötigten Medikamente und Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Abdecktücher und Spritzen.

Der Tierarzt kann nach billigem Ermessen für jede Leistung aber auch den doppelten oder sogar dreifachen Gebührensatz berechnen. Das wäre zum Beispiel möglich, wenn der Kater so unkooperativ ist, dass die Behandlung wesentlich länger dauert, das Tier einen besonders hohen Wert hat, teure Technik zum Einsatz kommt oder die Miete der Praxis hoch ist.

Hörügel rät allen Tierhaltern, sich vor jeder Behandlung bei ihrem Tierarzt über die Höhe der Kosten zu informieren.

Die neue Gebührenordnung finden Sie hier. Alle Preise sind netto und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent ist demnach noch nicht enthalten.