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Polen verschärft seine Corona-Regeln

Weihnachtsmarkt, Restaurantbesuch, Skiurlaub - viele planen einen Abstecher ins Nachbarland Polen über die Feiertage. Was es zu beachten gilt.

Von Susanne Sodan
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Die Weihnachtsmärkte sind gut besucht in Polen - gleichzeitig haben die Krankenhäuser laut Medienberichten zu kämpfen.
Die Weihnachtsmärkte sind gut besucht in Polen - gleichzeitig haben die Krankenhäuser laut Medienberichten zu kämpfen. © Matthias Wehnert

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen hat Polen seine Corona-Maßnahmen angezogen.

Hotels und Gaststätten: Auslastung eingeschränkt

So gilt etwa für Hotels, dass sie nur noch 30 Prozent ihrer Kapazitäten auslasten dürfen, ähnlich ist die Regelung für Restaurants. "Eine Erhöhung des Limits ist nur für geimpfte Personen möglich", die ein Impfzertifikat vorweisen, schreibt die polnische Regierung auf ihrer Website Gov.pl.

Diskos und Nachtclubs bleiben geschlossen, mit Ausnahme zu Silvester. Generell dürfen, auch zum Jahreswechsel und im Freien bei Feiern maximal 100 Personen zusammenkommen. Auch hier werden geimpfte Personen nicht mitgezählt. Strenger als in Deutschland sind dagegen die Regeln an den Schulen: Zwischen 20. Dezember und 9. Januar gilt in Polen Homeschooling.

Rückreise: Quarantäne für nicht geimpfte Personen

Nach wie vor gilt, dass Personen, die aus dem Schengenraum einreisen, zu dem Deutschland gehört, sich in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Sie entfällt für geimpfte und genesene Personen, Einreisende mit negativem Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, sowie mit ihnen reisende Kinder unter 12 Jahren. Wurde eine Quarantäne verhängt, kann man bis zu 48 Stunden nach Grenzübertritt einen Test nachholen, um die Absonderung zu beenden.

Polen ist vor zwei Wochen als Hochrisikogebiet eingestuft worden. Das bedeutet unter anderem, dass man die Rückreise nach Sachsen, etwa nach einem Urlaub, digital anmelden muss. Bei der Rückreise muss man, hat man das 12. Lebensjahr vollendet, einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis bei sich haben, der auch bei der Anmeldung hochzuladen ist. Die Einstufung als Hochrisikogebiet bedeutet auch eine Reisewarnung.

Kleiner Grenzverkehr bleibt möglich

Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen sich nach der Rückreise für zehn Tage in Quarantäne begeben, die man frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beenden kann. Die Anmelde- und Quarantänepflicht gilt nicht, war man weniger als 24 Stunden in Polen. Nicht geimpfte Grenzpendler sind aber verpflichtet, sich zweimal pro Woche testen zu lassen.

Verschärft wurden die Regelungen in Polen, nachdem auch dort die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen sind. Aktuell scheinen sie wieder etwas zu sinken. Am Freitag meldete Polen über 20.000 Neuinfektionen, am Donnerstag waren es über 22.000. Hoch bleibt aber das Niveau der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus, 566 am Freitag.