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Nach Urteil: Freiburg senkt Gebühren für neue Parkausweise drastisch

Wie teuer darf Anwohnerparken sein? Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Freiburg die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt.

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiburger Anwohnerparken hat die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiburger Anwohnerparken hat die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt. © dpa/Philipp von Ditfurth

Freiburg. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiburger Anwohnerparken hat die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt. Bis zu der nötigen Neuregelung der Gebühren werden nun 30 Euro pro Jahr verlangt, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch in Freiburg mit. Bisher wurden durchschnittlich 360 Euro pro Auto fällig.

Alle bereits ausgestellten Parkausweise für die bestimmten Stadtgebiete seien weiter gültig. Zu diesen Ausweisen laufe eine Überprüfung. Die Stadt will nach eigenen Angaben in der kommenden Woche über das weitere Vorgehen Stellung nehmen. Wann eine Neuregelung für die Gebühren geplant ist, blieb zunächst offen.

Das Gericht in Leipzig hatte am Dienstag die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. (Az.: BVerwG 9 CN 2.22) Seit anderthalb Jahren kostete ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro. Der Satz war gestaffelt, für besonders lange Wagen waren sogar 480 Euro fällig. Da für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro genommen wurden, hatte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die kräftige Erhöhung geklagt. Das Urteil gilt als Signal für andere Kommunen, sich mit dem Thema Anwohnerparken zu beschäftigen.

Das Bundesverwaltungsgericht sah drei Gründe für die Unwirksamkeit: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Bundesverwaltungsrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Dazu zähle neben der Deckung der Verwaltungskosten auch der Ausgleich des Vorteils, den die Inhaberin oder der Inhaber eines Bewohnerparkausweises habe. Anwohner dürfen ihr Auto auf der Straße abstellen, ohne ein deutlich teureres Parkticket ziehen oder für einen Stellplatz in einem Parkhaus zahlen zu müssen.

Kläger mit Urteil zufrieden

Der Kläger Sascha Fiek äußerte sich "für den Moment" erfreut über das Urteil. Es sei ein wichtiges Signal an die Kommunen, die nun Rechtssicherheit hätten. Zugleich sei aber klar, dass der Prozess weitergehen werde. In Freiburg müsse man nun aushandeln, wie eine neue Rechtsverordnung zu den Anwohnerparkgebühren aussehen können.

Beim Anwohnerparken hatte es vor drei Jahren eine entscheidende Neuausrichtung gegeben. Bundestag und Bundesrat kippten eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun für Klarheit gesorgt, in welcher Form das geschehen muss.

Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) haben die Kommunen bisher eher zögerlich die Gebühren für das Anwohnerparken erhöht. Ende vergangenen Jahres veröffentlichte die DUH eine Übersicht, wonach nur 13 von 104 abgefragten Städten die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöht haben.

Der Automobilclub ADAC fordert die Kommunen grundsätzlich zu maßvollen Erhöhungen auf. "Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen - sofern nötig - sollten maßvoll und sozialverträglich sein", teilte der ADAC mit. (dpa)