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Gesetzespaket zum Ausbau von Ökostrom beschlossen

Ländereigene Mindestabstandsregeln für Windräder bleiben vorerst bestehen. Der Windenergie-Verband in Sachsen warnt aber noch vor anderen Schlupflöchern.

Von Nora Miethke
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Der Bundestag hat die Gesetze zum Ausbau der Windkraft in Deutschland am Donnerstag beschlossen. Foto: dpa
Der Bundestag hat die Gesetze zum Ausbau der Windkraft in Deutschland am Donnerstag beschlossen. Foto: dpa © dpa

Der Bundestag hat ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne in Deutschland beschlossen. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Donnerstag, das Paket sei das größte im Energiebereich der letzten Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte. Damit würden notwendige und dringend erforderliche Veränderungen umgesetzt.

Die Gesetzesvorhaben müssen am Freitag noch den Bundesrat passieren, sind aber nicht zustimmungspflichtig. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Um das Ziel zu erreichen, sollen 2 Prozent der gesamten Bundesfläche an Land für Windräder ausgewiesen werden, das ist mehr als eine Verdoppelung.

Die Länder sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, mehr Flächen bereitzustellen. Für die einzelnen Länder gelten bis Ende 2032 unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Es gibt Zwischenziele - diese sollten eigentlich Ende 2026 erreicht werden, die Länder bekommen aber nun ein Jahr mehr Zeit. Demnach muss Sachsen nun erst mit Beginn 2027 1,3 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Bisher schafft der Freistaat gerade einmal 0,2 Prozent. Landesweite Mindestabstandsregeln von 1.000 Meter zur nächsten Wohnsiedlung, wie sie auch in Sachsen gilt, werden vorerst nicht gekippt.

Länder, die ihre Ziele übertreffen, sollen anderen Ländern Flächen per Staatsvertrag übertragen können. Martin Maslaton, Vorsitzender des Landesverbands der Windenergiebranche in Sachsen, findet es „problematisch, dass die Bundesländer mit dem aktuellen Gesetz die Möglichkeit bekommen, sich von ihren Verpflichtungen freizukaufen“. Das dürfe in Sachsen nicht den Windblockierern in die Hände spielen, so Maslaton.

Freikaufen sei für Sachsen keine Option, „weil die Landesregierung die wirtschaftlichen Potenziale des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht liegenlassen will“, heißt es im sächsischen Energieministerium. Die Regel sei für Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg gedacht, die das 2-Prozent-Ziel nicht erfüllen können. Aber selbst Vorreiterländer wie Brandenburg werden sich schwertun, das Flächenziel zu erreichen, so dass niemand Sachsen „die Flächen für Windräder abnehmen könne“. (mit dpa)