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Verbraucherzentrale Sachsen berät zu Härtefallhilfen für Heizkosten

Eine zusätzliche Hotline soll die vielen Fragen zu Berechnung und Beantragung der Heizkosten-Härtefallhilfen in Sachsen klären.

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Seit dem 8. Mai können sächsische Haushalte Härtefallhilfen für stark gestiegene Heizkosten beantragen.
Seit dem 8. Mai können sächsische Haushalte Härtefallhilfen für stark gestiegene Heizkosten beantragen. © Symbolfoto: dpa

Die Anträge gibt es nur online, die Bedingungen sind kompliziert: Seit dem 8. Mai haben sowohl Eigenheimbesitzer als auch Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Anspruch auf sogenannte Härtefallhilfen, wenn ihre Ausgaben für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Holz 2022 stark gestiegen sind. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) nimmt bis zum 20. Oktober die entsprechenden Anträge entgegen und hat bis zu 90 Millionen Euro für die Hilfen zur Verfügung.

Damit Betroffene, die unsicher in der Beantragung sind, auch an ihr Geld kommen, hat die Verbraucherzentrale eine Sonder-Hotline geschaltet. Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützern zu berechnen und auch zu beantragen. Auch unter der bisherigen Nummer (0341-696 2929) sind weiterhin Terminvergaben für eine derartige Beratung möglich. Diese ist ein Mal pro Haushalt kostenfrei. Jede weitere Beratung kostet 15 Euro pro halbe Stunde. „Bisher haben mehr als 400 Menschen einen Termin bei uns vereinbart“, sagt Christina Siebenhüner, Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zum Gespräch in der Beratungseinrichtung müssen bestimmte Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind

Die Beratungstermine sind auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung buchbar. „Einige wenige sehen keine Möglichkeit in die Verbraucherzentrale zu kommen“, so Siebenhüner. „Für diese Haushalte finden wir auch eine Lösung. Dafür sammeln wir vorerst die Fälle und organisieren dann Unterstützungsangebote in entlegeneren Orten im Freistaat.“

Auch die SAB selbst hat eine Hotline (0351 4910 4999) geschaltet, um offene Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. (rnw)